Sorgerechtsvollmacht
Sorgerechtsvollmacht ist die rechtsgeschäftliche Ermächtigung eines sorgeberechtigten Elternteils an den anderen Elternteil oder eine Vertrauensperson, bestimmte Angelegenheiten des Kindes in seinem Namen wahrzunehmen. Sie überträgt nicht die elterliche Sorge selbst und beseitigt auch keine gemeinsame Entscheidungsverantwortung. Umfang, Dauer und Widerruflichkeit richten sich nach dem Vollmachtstext. In Konfliktfällen kann eine ausreichend tragfähige Vollmacht eine gerichtliche Sorgeübertragung entbehrlich machen, wenn das Kindeswohl zuverlässig gesichert bleibt.
Rechtliche Bedeutung
Die Vollmacht ermöglicht praktische Handlungsfähigkeit, ohne den rechtlichen Sorgestatus zu verändern. Höchstpersönliche oder besonders grundlegende Entscheidungen können Grenzen setzen.
Voraussetzungen und Folgen
Sie sollte Aufgaben wie Gesundheit, Schule oder Behördenkontakte klar bezeichnen. Banken, Ärzte und Behörden können einen aktuellen Nachweis verlangen.
Beispiel
Ein Elternteil lebt dauerhaft im Ausland und bevollmächtigt den betreuenden Elternteil, schulische und medizinische Erklärungen für das Kind abzugeben.
Häufige Fragen
Überträgt die Vollmacht das Sorgerecht?
Nein. Sie vermittelt nur Vertretungsmacht.
Kann sie widerrufen werden?
Grundsätzlich ja, sofern keine besonderen rechtlichen Bindungen entgegenstehen.
Ersetzt sie immer eine Gerichtsentscheidung?
Nein. Bei tiefem Konflikt oder Kindeswohlrisiken kann eine gerichtliche Regelung nötig sein.
Weiterführende Hinweise
Verwandte Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Kindeswille, Umgangsausschluss, Internationales Familienrecht.
Vertiefend: Infoportal Familienrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.