|

Einspruch gegen Versäumnisurteil

Einspruch gegen Versäumnisurteil ist der besondere Rechtsbehelf, mit dem die unterlegene säumige Partei eine erneute Verhandlung vor demselben Gericht erreicht. Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung des Versäumnisurteils eingelegt werden und die angegriffene Entscheidung bezeichnen. Ist er zulässig, wird der Prozess in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurückversetzt. Das Versäumnisurteil bleibt jedoch grundsätzlich vorläufig vollstreckbar, bis eine andere Entscheidung ergeht.

Rechtliche Bedeutung

Der Einspruch ist kein Rechtsmittel zu einer höheren Instanz. Er eröffnet die sachliche Prüfung im bereits anhängigen Verfahren erneut.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Beklagter versäumt den Termin und erhält ein Versäumnisurteil. Er legt innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein und bestreitet anschließend den geltend gemachten Zahlungsanspruch.

Beispiel

Form, Frist und Beschwer müssen gewahrt sein. Ein verspäteter oder unzulässiger Einspruch wird verworfen; bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung möglich sein.

Häufige Fragen

Wo wird Einspruch eingelegt?

Bei dem Gericht, dessen Versäumnisurteil angegriffen wird.

Stoppt der Einspruch die Vollstreckung?

Nicht automatisch; Vollstreckungsschutz muss gegebenenfalls gesondert beantragt werden.

Welche Frist gilt?

Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Blutentnahme

    Blutentnahme ist die Gewinnung einer Blutprobe für strafprozessuale Untersuchungen, insbesondere zur Bestimmung von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder genetischen Merkmalen. Der Eingriff darf ohne Einwilligung des Beschuldigten angeordnet werden, wenn er für das Verfahren erforderlich ist und kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Die Entnahme muss grundsätzlich durch einen Arzt nach den Regeln ärztlicher…

  • Beweismittel

    Beweismittel sind die gesetzlich anerkannten Mittel, mit denen ein Gericht oder eine Behörde entscheidungserhebliche Tatsachen feststellen kann. Sie machen einen streitigen Sachverhalt für das Verfahren überprüfbar. Welche Beweismittel zugelassen sind und wie sie erhoben werden, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Typische Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, Urkunden, der Augenschein und die Parteivernehmung. Ihre Würdigung folgt…

  • |

    Sachrüge

    Die Sachrüge ist eine Form der Revisionsbegründung im Strafverfahren, mit der beanstandet wird, dass das angefochtene Urteil materielles Recht verletzt. Sie eröffnet dem Revisionsgericht die Prüfung, ob die schriftlichen Urteilsgründe die Verurteilung oder den Rechtsfolgenausspruch rechtlich tragen. Eine nähere Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich; die allgemeine Rüge der Verletzung sachlichen Rechts genügt. Neue Tatsachen oder…

  • | |

    Doppelehe

    Doppelehe ist die Eingehung einer weiteren Ehe, obwohl für mindestens einen Beteiligten bereits eine wirksame Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht. Sie verstößt gegen das familienrechtliche Verbot der Mehrehe und kann zugleich strafbar sein. Die spätere Ehe ist nicht automatisch nichtig, sondern kann in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Maßgeblich ist, ob die frühere Verbindung bei der…

  • Arbeitnehmer

    Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Typische Kriterien sind die Bindung an Arbeitszeit, Arbeitsort und betriebliche Organisation. Die Bezeichnung des Vertrags allein entscheidet nicht darüber, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft…

  • |

    Betreuungsunterhalt

    Betreuungsunterhalt ist Unterhalt für einen Elternteil, der wegen Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Bei geschiedenen Ehegatten richtet sich der Anspruch vor allem nach § 1570 BGB; bei nicht miteinander verheirateten Eltern gilt § 1615l BGB. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes besteht regelmäßig ein Basisanspruch. Danach…