Abschlusserklärung
Abschlusserklärung ist die verbindliche Erklärung des Antragsgegners, eine gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Er verzichtet dabei regelmäßig auf Widerspruch, Rechtsmittel und die Rechte, eine Hauptsacheklage oder Aufhebung wegen veränderter Umstände zu erzwingen, soweit die Erklärung reicht. Dadurch kann der Antragsteller auf ein zusätzliches Hauptsacheverfahren verzichten. Die Abschlusserklärung ist gesetzlich nicht umfassend geregelt und muss eindeutig, vorbehaltlos sowie auf die konkrete Verfügung bezogen formuliert sein.
Rechtliche Bedeutung
Sie beseitigt den vorläufigen Charakter wirtschaftlich und prozessual weitgehend, ohne die Verfügung in ein Hauptsacheurteil umzuwandeln.
Voraussetzungen und Folgen
Nach einem gerichtlichen Werbeverbot erkennt das Unternehmen die Verfügung durch Abschlusserklärung an und verzichtet auf die vorgesehenen Rechtsbehelfe. Der Gegner erhebt keine Hauptsacheklage.
Beispiel
Umfang und Wirksamkeit richten sich nach Inhalt, Auslegung und den Umständen. Unzulässige oder unklare Vorbehalte können den endgültigen Rechtsfrieden verhindern.
Häufige Fragen
Ist die Erklärung vorgeschrieben?
Nein. Sie ist ein von der Rechtspraxis entwickeltes Mittel zur endgültigen Streitbeilegung.
Wann darf sie verlangt werden?
Nach angemessener Prüfungsfrist kann der Gläubiger zur Abgabe auffordern, bevor er Hauptsacheklage erhebt.
Kann sie Bedingungen enthalten?
Vorbehalte sind möglich, können aber verhindern, dass die Erklärung die gewünschte Abschlusswirkung entfaltet.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.