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Gerichtskostenvorschuss

Gerichtskostenvorschuss ist die vorab zu zahlende Gerichtsgebühr, von deren Eingang bestimmte gerichtliche Handlungen abhängig gemacht werden. Im Zivilprozess wird die Klage regelmäßig erst nach Zahlung der Verfahrensgebühr zugestellt. Zahlungspflichtig ist zunächst grundsätzlich derjenige, der das Verfahren beantragt. Die spätere Kostenentscheidung bestimmt dagegen, welche Partei die Gerichtskosten endgültig zu tragen oder zu erstatten hat. Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann die Pflicht zur sofortigen Zahlung je nach Umfang entfallen lassen.

Rechtliche Bedeutung

Der Vorschuss finanziert das Verfahren und ist von einem Kostenerstattungsanspruch nach Prozessende zu unterscheiden. Seine Höhe richtet sich nach Streitwert und Kostenrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Kläger reicht kurz vor Verjährungsende Klage ein, zahlt den angeforderten Vorschuss aber erst Monate später. Die verzögerte Zustellung kann ihm zugerechnet werden.

Beispiel

Das Gericht stellt nach Klageeingang eine Kostenrechnung. Verzögerte Zahlung kann die Zustellung und damit Rechtshängigkeit oder Fristwirkungen gefährden.

Häufige Fragen

Wer zahlt zuerst?

Regelmäßig der Antragsteller oder Kläger, sofern keine gesetzliche Ausnahme oder Prozesskostenhilfe greift.

Bedeutet Vorschuss endgültige Kostentragung?

Nein. Darüber entscheidet später die gerichtliche Kostenentscheidung.

Wie wird die Höhe berechnet?

Nach dem Gerichtskostengesetz anhand des maßgeblichen Streitwerts und Gebührentatbestands.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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