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Strafvollstreckungskammer

Strafvollstreckungskammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, der nach Rechtskraft eines Strafurteils über bestimmte Fragen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln entscheidet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Entscheidungen über die Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung, den Widerruf einer Aussetzung sowie die Fortdauer oder Erledigung freiheitsentziehender Maßregeln. Sie beurteilt nicht erneut die Schuldfrage. Zuständigkeit und Besetzung richten sich nach Gerichtsverfassungs- und Strafprozessrecht sowie dem Vollzugsort.

Rechtliche Bedeutung

Die Kammer kontrolliert den weiteren Freiheitsentzug und verbindet Vollstreckungsentscheidungen mit gerichtlichem Rechtsschutz.

Voraussetzungen und Folgen

Sie entscheidet regelmäßig nach Anhörung von Verurteiltem, Staatsanwaltschaft und Vollzugseinrichtung; Gutachten können bei Prognosefragen erforderlich sein.

Beispiel

Ein Verurteilter hat zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüßt. Die Strafvollstreckungskammer prüft Sozialprognose, Sicherheitsinteressen und eine mögliche Reststrafenaussetzung.

Häufige Fragen

Entscheidet sie über die Verurteilung?

Nein. Schuld und Strafe sind rechtskräftig; geprüft werden Fragen ihrer weiteren Vollstreckung.

Wo ist sie angesiedelt?

Beim Landgericht, häufig bestimmt durch die Vollzugseinrichtung oder besondere Zuständigkeitsregeln.

Ist eine Beschwerde möglich?

Gegen viele Beschlüsse ist die sofortige Beschwerde nach den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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