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Erledigungserklärung

Erledigungserklärung ist die prozessuale Mitteilung, dass ein ursprünglich zulässiges und begründetes Klagebegehren durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, entscheidet das Gericht grundsätzlich nur noch über die Kosten. Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers wird sein Antrag regelmäßig als Feststellungsbegehren ausgelegt. Dann prüft das Gericht, ob die Klage vor dem erledigenden Ereignis zulässig und begründet war.

Rechtliche Bedeutung

Die Erklärung verhindert eine Sachentscheidung über ein inzwischen überholtes Begehren. Kosten und Prozessrisiken bleiben jedoch zu klären.

Voraussetzungen und Folgen

Bei übereinstimmender Erledigung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands. Eine einseitige Erklärung bedarf gerichtlicher Prüfung.

Beispiel

Der Beklagte bezahlt die eingeklagte Forderung erst nach Klagezustellung. Beide Parteien erklären den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt; das Gericht entscheidet über die Kosten.

Häufige Fragen

Ist die Erledigung dasselbe wie Klagerücknahme?

Nein. Die Erledigung setzt ein nachträgliches Ereignis voraus und hat andere Kostenfolgen.

Muss der Beklagte zustimmen?

Für die übereinstimmende Erledigung ja; andernfalls kann der Kläger die Erledigung einseitig feststellen lassen.

Was entscheidet das Gericht noch?

Bei übereinstimmender Erklärung regelmäßig nur über die Kosten des Rechtsstreits.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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