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Sofortige Beschwerde

Sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht oder ein das Verfahren betreffendes Gesuch ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wurde. Sie führt grundsätzlich zur Überprüfung durch das nächsthöhere Gericht; das Ausgangsgericht kann zuvor abhelfen. Die Beschwerde ist regelmäßig innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Sie hemmt die Vollziehung der angegriffenen Entscheidung nicht automatisch, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Rechtliche Bedeutung

Sie dient der schnellen Kontrolle besonders bezeichneter Zwischen- und Nebenentscheidungen. Statthaftigkeit, Beschwer und Frist müssen jeweils geprüft werden.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab. Der Antragsteller legt fristgerecht sofortige Beschwerde ein; hilft das Gericht nicht ab, entscheidet das Beschwerdegericht.

Beispiel

Die Beschwerde kann beim Ausgangs- oder Beschwerdegericht schriftlich oder zu Protokoll eingelegt werden. Eine Begründung ist oft zweckmäßig und teilweise besonders geregelt.

Häufige Fragen

Gegen jedes Urteil zulässig?

Nein. Urteile werden grundsätzlich mit Berufung oder Revision angegriffen; die sofortige Beschwerde betrifft gesetzlich bestimmte Entscheidungen.

Wie lang ist die Frist?

Im Regelfall zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntgabe, vorbehaltlich besonderer Vorschriften.

Stoppt sie die Entscheidung?

Nicht automatisch. Eine Aussetzung der Vollziehung kann gesondert erforderlich sein.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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