Sofortige Beschwerde
Sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht oder ein das Verfahren betreffendes Gesuch ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wurde. Sie führt grundsätzlich zur Überprüfung durch das nächsthöhere Gericht; das Ausgangsgericht kann zuvor abhelfen. Die Beschwerde ist regelmäßig innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Sie hemmt die Vollziehung der angegriffenen Entscheidung nicht automatisch, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Rechtliche Bedeutung
Sie dient der schnellen Kontrolle besonders bezeichneter Zwischen- und Nebenentscheidungen. Statthaftigkeit, Beschwer und Frist müssen jeweils geprüft werden.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab. Der Antragsteller legt fristgerecht sofortige Beschwerde ein; hilft das Gericht nicht ab, entscheidet das Beschwerdegericht.
Beispiel
Die Beschwerde kann beim Ausgangs- oder Beschwerdegericht schriftlich oder zu Protokoll eingelegt werden. Eine Begründung ist oft zweckmäßig und teilweise besonders geregelt.
Häufige Fragen
Gegen jedes Urteil zulässig?
Nein. Urteile werden grundsätzlich mit Berufung oder Revision angegriffen; die sofortige Beschwerde betrifft gesetzlich bestimmte Entscheidungen.
Wie lang ist die Frist?
Im Regelfall zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntgabe, vorbehaltlich besonderer Vorschriften.
Stoppt sie die Entscheidung?
Nicht automatisch. Eine Aussetzung der Vollziehung kann gesondert erforderlich sein.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.