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Vereidigung eines Zeugen

Vereidigung eines Zeugen ist die förmliche Bekräftigung seiner Aussage durch einen Eid im Strafverfahren. Zeugen werden heute grundsätzlich unvereidigt vernommen; das Gericht ordnet die Vereidigung nur an, wenn sie wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich erscheint. Bestimmte Personen dürfen oder sollen nicht vereidigt werden. Vor dem Eid ist der Zeuge über Bedeutung und strafrechtliche Folgen falscher Aussage besonders zu belehren.

Rechtliche Bedeutung

Der Eid erhöht die strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine Falschaussage, ist aber kein automatisches Qualitätsmerkmal ihrer Glaubhaftigkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Die Entscheidung trifft das Gericht nach der Vernehmung und pflichtgemäßem Ermessen. Gesetzliche Vereidigungsverbote sind zwingend zu beachten.

Beispiel

Ein Tatzeuge macht eine für den Ausgang entscheidende Aussage. Nach eingehender Befragung beschließt das Gericht ausnahmsweise seine Vereidigung.

Häufige Fragen

Werden Zeugen immer vereidigt?

Nein. Die unvereidigte Vernehmung ist der gesetzliche Regelfall.

Wer entscheidet darüber?

Das erkennende Gericht entscheidet durch Beschluss nach den gesetzlichen Kriterien.

Welche Folge hat ein falscher Eid?

Eine vorsätzlich falsche eidliche Aussage kann als Meineid besonders schwer bestraft werden.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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