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Schleppnetzfahndung

Schleppnetzfahndung ist eine strafprozessuale Fahndungsmaßnahme, bei der Daten aus bestimmten Kontrollen oder anderen zulässigen Erhebungen vorübergehend gespeichert und automatisiert abgeglichen werden, um einen Täter zu ermitteln oder seinen Aufenthaltsort festzustellen. Sie ist nur bei Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und einer konkreten Lage zulässig. Weil zahlreiche Unbeteiligte erfasst werden können, müssen Datenumfang, Suchmerkmale, Zeitraum und Verwendungszweck eng begrenzt sowie nicht benötigte Daten gelöscht werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Maßnahme verbindet Fahndungskontrollen mit automatisierter Datenauswertung und bedarf besonderer Rechtfertigung.

Voraussetzungen und Folgen

Vorausgesetzt werden Katalogtat, Tatsachenbasis, Erforderlichkeit und grundsätzlich richterliche Anordnung. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung ist nicht erlaubt.

Beispiel

Nach einer schweren staatsgefährdenden Tat werden Daten aus zeitlich begrenzten Verkehrskontrollen mit bekannten Tätermerkmalen abgeglichen.

Häufige Fragen

Ist das dasselbe wie Rasterfahndung?

Nein. Beide nutzen Datenabgleich, greifen aber auf unterschiedliche Erhebungsanlässe und gesetzliche Verfahren zurück.

Werden Daten Unbeteiligter erfasst?

Ja, weshalb Zweckbindung und unverzügliche Löschung nicht benötigter Daten wichtig sind.

Wer ordnet die Maßnahme an?

Grundsätzlich der Richter; Eilzuständigkeiten bestehen nur nach dem Gesetz.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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