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Öffentlichkeitsfahndung

Öffentlichkeitsfahndung ist die Veröffentlichung personenbezogener Angaben, Abbildungen oder anderer Fahndungshinweise, um die Bevölkerung bei der Suche nach einem Beschuldigten, Zeugen oder Beweismitteln einzubeziehen. Wegen der erheblichen Wirkung auf Persönlichkeitsrechte und möglicher dauerhafter Verbreitung im Internet ist sie nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Schwere des Tatvorwurfs, Fahndungszweck, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind sorgfältig abzuwägen. Häufig bedarf die Veröffentlichung einer richterlichen Anordnung; nach Zweckerreichung ist sie unverzüglich zu beenden.

Rechtliche Bedeutung

Die Maßnahme kann große Reichweite erzielen, birgt aber besondere Risiken von Vorverurteilung und fortdauernder digitaler Auffindbarkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Inhalt, Medium, Dauer und Personenkreis müssen auf das notwendige Maß begrenzt sein. Mildere Fahndungsmittel sind vorrangig zu prüfen.

Beispiel

Nach einem schweren Raub veröffentlicht die Polizei auf richterliche Anordnung ein Bild aus einer Überwachungskamera und bittet um Hinweise zur Identität.

Häufige Fragen

Darf jedes Fahndungsfoto veröffentlicht werden?

Nein. Es braucht eine gesetzliche Grundlage und eine verhältnismäßige Entscheidung im Einzelfall.

Kann nach einem Zeugen gesucht werden?

Ja, unter eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und regelmäßig mit besonderer Zurückhaltung.

Was geschieht nach Identifizierung?

Die Veröffentlichung ist zu beenden und ihre weitere Verbreitung soweit möglich zu beseitigen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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