Urteilsverkündung im Strafprozess
Urteilsverkündung im Strafprozess ist die öffentliche Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung nach Beratung des Gerichts. Sie erfolgt durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der wesentlichen Urteilsgründe. Zwischen Schluss der Verhandlung und Verkündung gelten gesetzliche zeitliche Grenzen; bei längerer Unterbrechung ist die Verhandlung fortzusetzen. Der Angeklagte muss grundsätzlich anwesend sein, soweit das Gesetz keine Ausnahme zulässt. Mit der Verkündung ist das Urteil existent, auch wenn die schriftlichen Gründe erst später fertiggestellt werden.
Rechtliche Bedeutung
Die Verkündung macht Entscheidung und tragende Erwägungen für Beteiligte und Öffentlichkeit unmittelbar erkennbar.
Voraussetzungen und Folgen
Urteilsformel, Beratung und gesetzliche Besetzung müssen ordnungsgemäß sein. Rechtsmittelbelehrung und schriftliche Absetzung folgen eigenen Regeln.
Beispiel
Nach dem letzten Wort zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, verliest anschließend Freispruch und Kostenentscheidung und erläutert die maßgeblichen Zweifel.
Häufige Fragen
Muss das Urteil sofort schriftlich vorliegen?
Nein. Die schriftlichen Gründe werden innerhalb der gesetzlichen Absetzungsfrist zu den Akten gebracht.
Ist die Verkündung öffentlich?
Grundsätzlich ja, selbst wenn die Hauptverhandlung teilweise nicht öffentlich war.
Wann beginnt die Rechtsmittelfrist?
Für anwesende Beteiligte grundsätzlich mit Verkündung, sonst können besondere Zustellungsregeln gelten.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.