|

Vergleichsvertrag im Verwaltungsrecht

Ein Vergleichsvertrag im Verwaltungsrecht ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den eine bei verständiger Würdigung bestehende Ungewissheit über Sachverhalt oder Rechtslage durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. § 55 VwVfG erlaubt ihn, wenn die Behörde den Vergleich zur Beseitigung der Ungewissheit für zweckmäßig hält. Er darf zwingendes Recht nicht umgehen und setzt echte Ungewissheit sowie wechselseitige Zugeständnisse voraus. Zuständigkeit, Schriftform und mögliche Zustimmung Dritter bleiben zu beachten.

Rechtliche Grundlagen

Der Vergleich schafft verbindliche Klärung, ohne dass Behörde oder Bürger sämtliche Streitfragen gerichtlich entscheiden lassen. Eine offensichtlich eindeutige Rechtslage kann nicht beliebig verglichen werden.

Rechtsstaatlicher Bezug

Er fördert Rechtssicherheit und effizienten Rechtsschutz, bleibt aber an Gesetzmäßigkeit, Gleichheit und Schutz öffentlicher Mittel gebunden.

Beispiel

Behörde und Bürger streiten über die genaue Höhe einer öffentlich-rechtlichen Erstattung. Wegen unsicherer Nachweise einigen sie sich durch beiderseitiges Nachgeben auf einen Betrag.

Häufige Fragen

Muss ein Prozess anhängig sein?

Nein. Ein Vergleich kann auch im Verwaltungsverfahren geschlossen werden.

Was bedeutet gegenseitiges Nachgeben?

Beide Seiten geben einen Teil ihrer behaupteten Position auf.

Kann zwingendes Recht abbedungen werden?

Nein. Der Vergleich darf gesetzliche Bindungen nicht unzulässig umgehen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Quellensteuer

    Eine Quellensteuer wird nicht erst beim Empfänger einer Zahlung erhoben, sondern unmittelbar an der Quelle durch den Zahlenden einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt. Typische Fälle betreffen Arbeitslohn, Kapitalerträge oder bestimmte Vergütungen an ausländische Leistungserbringer. Der Einbehalt kann die Einkommen- oder Körperschaftsteuer endgültig abgelten oder nur als Vorauszahlung angerechnet werden. Quellensteuern sichern das Steueraufkommen, vereinfachen…

  • Kommunalabgabengesetz

    Ein Kommunalabgabengesetz ist ein Landesgesetz, das die Grundlagen für die Erhebung kommunaler Abgaben festlegt. Es ermächtigt Gemeinden typischerweise, Gebühren, Beiträge und bestimmte Steuern durch Satzung zu erheben, und enthält Vorgaben zu Abgabenschuld, Bemessung, Entstehung, Fälligkeit und Rechtsschutz. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Für die einzelne Abgabe bleibt daneben regelmäßig die kommunale Satzung…

  • Kammer des Bundesverfassungsgerichts

    Kammer des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen aus drei Richtern bestehenden Spruchkörper eines Senats des Bundesverfassungsgerichts. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung,…

  • |

    Prüfungsrecht

    Prüfungsrecht regelt Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und gerichtliche Kontrolle staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfungen. Es betrifft Schule, Hochschule, Berufszulassung und öffentlichen Dienst. Prüfungen müssen auf gesetzlicher Grundlage und nach wirksamer Prüfungsordnung stattfinden. Chancengleichheit, Gleichbehandlung, sachgerechte Aufgaben, Unbefangenheit, Verfahrensfairness und nachvollziehbare Bewertung sind zentrale Grundsätze. Prüfer besitzen bei prüfungsspezifischen Wertungen einen gerichtlich begrenzten Bewertungsspielraum, fachliche Fehler sind…

  • |

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Anerkennung des Menschen. Es wird aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und ergänzt speziell geregelte Freiheitsrechte. Geschützt sind unter anderem Privat- und Intimsphäre, persönliche Ehre, Recht am eigenen Bild und Wort sowie informationelle Selbstbestimmung. Schutzbereiche Das Recht…

  • |

    Bauplanungsrecht

    Bauplanungsrecht bestimmt die städtebauliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Es beantwortet vor allem die Frage, ob ein Vorhaben an einem bestimmten Ort verwirklicht werden darf. Zentrale Rechtsquelle ist das Baugesetzbuch mit Regeln zu Bauleitplänen sowie Innen- und Außenbereich. Einordnung Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden. Beispiel Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von…