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Sachurteil

Sachurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die nach bejahter Zulässigkeit der Klage inhaltlich über den geltend gemachten prozessualen Anspruch entscheidet. Das Gericht spricht dem Kläger die begehrte Rechtsfolge ganz oder teilweise zu oder weist die Klage als unbegründet ab. Ein rechtskräftiges Sachurteil bindet die Parteien im Umfang des Streitgegenstands und verhindert eine erneute Entscheidung über denselben Anspruch. Voraussetzung ist, dass sämtliche Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Sache entscheidungsreif ist.

Rechtliche Einordnung

Vor der Sachprüfung untersucht das Gericht von Amts wegen die Zulässigkeit. Anschließend beurteilt es Tatsachen, Beweise und materielles Recht innerhalb der durch Anträge und Streitgegenstand gesetzten Grenzen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Das Urteil muss über alle rechtshängigen Anträge entscheiden, soweit keine zulässige Teilentscheidung erfolgt. Materielle Rechtskraft erfasst grundsätzlich den Entscheidungssatz und den zugrunde liegenden Streitgegenstand.

Abgrenzung

Das Prozessurteil weist die Klage wegen eines Zulässigkeitsmangels ab. Das Sachurteil entscheidet über die Begründetheit und verbraucht den prozessualen Anspruch.

Beispiel

Das Gericht hält die Zahlungsklage für zulässig und stellt nach Beweisaufnahme fest, dass der Kaufpreis offen ist. Es verurteilt den Beklagten zur Zahlung durch Sachurteil.

Häufige Fragen

Ist jedes Endurteil ein Sachurteil?

Nein. Auch ein Prozessurteil kann das Verfahren in der Instanz beenden.

Kann ein Sachurteil teilweise ergehen?

Ja, wenn die Voraussetzungen eines Teilurteils erfüllt sind.

Was bindet nach Rechtskraft?

Der Entscheidungssatz im Umfang des bestimmten Streitgegenstands.

Weiterführende Hinweise

Siehe Prozessurteil, Endurteil und Rechtskraft. Als weiterführende Quellen eignen sich zivilrecht-faq.de, anwaltsrecht-faq.de und der amtliche Text der Zivilprozessordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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