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Non liquet

Non liquet bezeichnet im Zivilprozess die Situation, dass eine entscheidungserhebliche Tatsache nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel weder als bewiesen noch als widerlegt festgestellt werden kann. Das Gericht darf die Entscheidung dennoch nicht verweigern. Es wendet die Regeln der objektiven Beweislast an: Die Unaufklärbarkeit geht zulasten der Partei, die die betreffende Tatsache beweisen muss. Ein Non liquet ist daher kein freies Ermessen, sondern der Endpunkt erfolgloser Sachaufklärung und Beweiswürdigung.

Rechtliche Einordnung

Vor der Beweislastentscheidung muss das Gericht angebotene erhebliche Beweise erheben und nach § 286 ZPO würdigen. Erst wenn keine hinreichende Überzeugung entsteht, greift die objektive Beweislast.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Maßgeblich ist, welche Partei nach Gesetz, Vertragsauslegung oder anerkannten Beweislastgrundsätzen das Risiko der Unaufklärbarkeit trägt. Beweiserleichterungen und gesetzliche Vermutungen sind zuvor zu berücksichtigen.

Abgrenzung

Beweislosigkeit bedeutet, dass kein tauglicher Beweis angeboten wurde. Non liquet kann auch nach umfangreicher Beweisaufnahme bestehen, wenn das Ergebnis offenbleibt.

Beispiel

Nach widersprüchlichen Zeugenaussagen kann das Gericht nicht feststellen, ob ein Darlehen bereits zurückgezahlt wurde. Trägt der Schuldner die Beweislast für Erfüllung, verliert er insoweit den Prozess.

Häufige Fragen

Darf das Gericht die Entscheidung vertagen?

Nicht dauerhaft. Nach ausgeschöpfter Aufklärung muss es anhand der Beweislast entscheiden.

Ist ein Non liquet ein Beweisverbot?

Nein. Es beschreibt das verbleibende Nichtwissen nach Beweiswürdigung.

Können Vermutungen helfen?

Ja. Gesetzliche Vermutungen oder Anscheinsbeweis können die Beweislage verändern.

Weiterführende Hinweise

Siehe Beweislastentscheidung, Beweismaß und freie Beweiswürdigung. Als weiterführende Quellen eignen sich zivilrecht-faq.de, anwaltsrecht-faq.de und der amtliche Text der Zivilprozessordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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