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Subjektives Nettoprinzip

Das subjektive Nettoprinzip verlangt, bei der Einkommensteuer unvermeidbare private Aufwendungen zu verschonen, die zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie notwendig sind. Erst das danach verbleibende Einkommen zeigt die frei verfügbare steuerliche Leistungsfähigkeit. Umgesetzt wird das Prinzip insbesondere durch Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und bestimmte Abzüge. Es verbindet den allgemeinen Gleichheitssatz mit Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip sowie dem Schutz von Ehe und Familie.

Rechtliche Einordnung

Das Prinzip betrifft die persönliche Sphäre des Steuerpflichtigen und ergänzt das erwerbsbezogene objektive Nettoprinzip. Zentral sind das Existenzminimum und gesetzliche Unterhaltspflichten.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zwingender Lebensbedarf darf nicht wie frei verfügbares Einkommen besteuert werden. Der Gesetzgeber kann typisieren, muss Freibeträge und vergleichbare Entlastungen aber realitätsgerecht bemessen.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Maßgeblich sind Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und das Sozialstaatsprinzip. Zusammen sichern sie eine Besteuerung, die das menschenwürdige Minimum respektiert.

Beispiel

Ein Elternteil mit Unterhaltspflichten kann trotz gleichen Bruttoeinkommens weniger frei verfügbares Einkommen haben als ein Steuerpflichtiger ohne solche Pflichten. Freibeträge berücksichtigen diese Belastung.

Häufige Fragen

Schützt das Prinzip jeden privaten Aufwand?

Nein. Geschützt sind vor allem unvermeidbare Aufwendungen des existenznotwendigen Bedarfs.

Wie wird es umgesetzt?

Vor allem durch Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und einzelne Abzugstatbestände.

Warum ist Art. 6 GG wichtig?

Ehe und Familie dürfen durch die Besteuerung nicht sachwidrig benachteiligt werden.

Weiterführende Hinweise

Siehe Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Sozialstaatsprinzip und Schutz von Ehe und Familie. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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