Existenzminimum im Steuerrecht
Das Existenzminimum im Steuerrecht ist der Teil des Einkommens, den der Staat zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens nicht durch Einkommensteuer entziehen darf. Es umfasst den notwendigen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung, Gesundheit und ein Mindestmaß sozialer Teilhabe. Verfassungsrechtliche Grundlagen sind Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und allgemeiner Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber setzt die Verschonung vor allem durch den Grundfreibetrag um und muss dessen Höhe regelmäßig anhand realitätsgerechter Bedarfsdaten überprüfen.
Rechtliche Einordnung
Steuerliches und sozialrechtliches Existenzminimum sind methodisch verbunden: Was der Staat Bedürftigen mindestens gewährt, darf er grundsätzlich nicht durch Besteuerung entziehen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Der Grundfreibetrag muss den existenznotwendigen Jahresbedarf abdecken. Unvermeidbare Sonderbedarfe können durch weitere Abzüge oder Leistungen berücksichtigt werden.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG schützt das menschenwürdige Minimum; Art. 3 Abs. 1 GG verlangt seine gleichheitsgerechte steuerliche Freistellung.
Beispiel
Liegt das Einkommen eines Steuerpflichtigen nur in Höhe des gesetzlich bestimmten Existenzminimums, darf darauf grundsätzlich keine Einkommensteuer erhoben werden.
Häufige Fragen
Ist das Existenzminimum ein fester Betrag?
Nein. Es muss regelmäßig an Lebenshaltungskosten und Bedarfsentwicklung angepasst werden.
Wie wird es steuerlich geschützt?
Vor allem durch den Grundfreibetrag und ergänzende Abzugsmöglichkeiten.
Ist es mit Bürgergeld identisch?
Nicht begrifflich, doch sozialrechtliche Bedarfe liefern wichtige Orientierungswerte.
Weiterführende Hinweise
Siehe Grundfreibetrag, Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und Einkommensteuer. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.