| | |

Lenkungssteuer

Eine Lenkungssteuer ist eine Steuer, die neben der Einnahmeerzielung gezielt wirtschaftliches oder gesellschaftliches Verhalten beeinflussen soll. Sie kann unerwünschte Tätigkeiten verteuern oder erwünschte Entscheidungen steuerlich begünstigen. Trotz des Lenkungszwecks muss sie die Merkmale einer Steuer wahren und auf einer verfassungsmäßigen Kompetenz beruhen. Das Ziel muss legitim, die Ausgestaltung gleichheitsgerecht und die Belastung verhältnismäßig sein. Eine erdrosselnde Wirkung kann unzulässig sein, wenn die Steuer faktisch ein sachrechtliches Verbot ersetzt.

Rechtliche Einordnung

Lenkungssteuern verbinden Fiskal- und Verhaltenszweck. Sie sind von Gebühren, Sonderabgaben und unmittelbaren ordnungsrechtlichen Verboten abzugrenzen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die Steuer muss Einnahmen ermöglichen, kompetenzgerecht ausgestaltet sein und den Lenkungszweck folgerichtig verfolgen. Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Bezugs zum Ziel.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Kompetenzordnung, Art. 3 Abs. 1 GG und betroffene Freiheitsrechte begrenzen die Lenkung. Eine faktische Verbotswirkung bedarf besonderer Rechtfertigung.

Beispiel

Eine Steuer auf besonders umweltschädlichen Verbrauch erhöht dessen Preis und soll Verbraucher zu weniger belastenden Alternativen bewegen.

Häufige Fragen

Muss eine Lenkungssteuer Einnahmen erzielen?

Sie muss jedenfalls objektiv zur Einnahmeerzielung geeignet bleiben.

Darf sie Verhalten stark beeinflussen?

Ja. Sie darf jedoch nicht kompetenzwidrig oder unverhältnismäßig faktisch verbieten.

Sind Ausnahmen erlaubt?

Ja, wenn sie zum Lenkungskonzept passen und gleichheitsgerecht sind.

Weiterführende Hinweise

Siehe steuerliche Lenkungsnorm, Umweltsteuer, Erdrosselungswirkung und Steuervergünstigung. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die behördliche Zulassung für Errichtung und Betrieb bestimmter, potenziell umweltrelevanter Anlagen. Welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, bestimmen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und insbesondere die 4. BImSchV. Die Genehmigung ist grundsätzlich eine gebundene Entscheidung: Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Erteilung. Das Verfahren bündelt zahlreiche anlagenbezogene öffentlich-rechtliche Prüfungen. Rechtliche Bedeutung Geprüft…

  • |

    Wahlausschuss

    Ein Wahlausschuss ist ein unabhängiges, kollegial besetztes Wahlorgan, das auf Bundes-, Landes- oder Wahlkreisebene gesetzlich bestimmte Entscheidungen vorbereitet und trifft. Je nach Ebene entscheidet er insbesondere über die Zulassung von Wahlvorschlägen oder stellt Wahlergebnisse fest. Vorsitzender ist der jeweilige Wahlleiter; hinzu kommen berufene Wahlberechtigte und auf Bundes- und Landesebene außerdem Richter. Sitzungen und Ergebnisfeststellungen sind…

  • Abgabenrecht

    Das Abgabenrecht umfasst die Rechtsnormen über öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die Bürger oder Unternehmen an den Staat oder andere Hoheitsträger zahlen müssen. Dazu zählen insbesondere Steuern, Gebühren und Beiträge. Es regelt Voraussetzungen, Entstehung, Erhebung, Festsetzung und Rechtschutzmöglichkeiten der einzelnen Abgaben. Das Abgabenrecht ist nicht auf das Steuerrecht beschränkt, sondern erfasst auch kommunale und sonstige nichtsteuerliche Abgaben. Funktion…

  • Behörde

    Behörde ist nach § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Entscheidend ist damit ihre Funktion, nicht allein ihre Bezeichnung oder organisatorische Form. Welche Stellen sind Behörden? Behörden können zum Bund, zu einem Land, einer Gemeinde oder zu einem anderen Träger öffentlicher Verwaltung gehören. Beispiele sind Finanzämter, Landratsämter, Polizeibehörden und…

  • |

    Einspruchsfrist

    Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder einen anderen anfechtbaren Verwaltungsakt der Finanzbehörde eingelegt werden muss. Sie beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ist für die reguläre Frist von zentraler Bedeutung. Nach Fristablauf wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Beginn und Berechnung Maßgeblich sind §§ 355 und…

  • |

    Verwaltungsprivatrecht

    Verwaltungsprivatrecht liegt vor, wenn die Verwaltung öffentliche Aufgaben in Formen des Privatrechts erfüllt. Sie handelt etwa durch Vertrag oder mittels einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft, bleibt wegen des öffentlichen Zwecks aber an Grundrechte, Gleichheit und verwaltungsrechtliche Wertungen gebunden. Typische Bereiche sind kommunale Versorgung, öffentliche Einrichtungen oder Förderleistungen. Streitigkeiten gehören meist vor die Zivilgerichte, obwohl öffentlich-rechtliche Bindungen…