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Ineligibilität

Ineligibilität bedeutet fehlende Wählbarkeit für ein bestimmtes Mandat oder Amt. Der Bewerber erfüllt eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Voraussetzung nicht oder unterliegt einem ausdrücklichen Ausschlussgrund. Anders als bei der Inkompatibilität kann der Mangel nicht erst nach erfolgreicher Wahl durch Aufgabe einer anderen Funktion behoben werden. Wählbarkeitsbeschränkungen greifen in die passive Wahlrechtsgleichheit ein und bedürfen deshalb einer klaren Grundlage sowie eines sachlich tragfähigen, verhältnismäßigen Grundes.

Rechtliche Einordnung

Ineligibilität gehört zum Wahl- und Staatsorganisationsrecht. Typische Voraussetzungen betreffen Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder einen gesetzlich angeordneten Verlust der Wählbarkeit.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Maßgeblich sind Wahlgesetz, Verfassung, Stichtag und der konkrete Ausschlusstatbestand. Wegen der Bedeutung des passiven Wahlrechts sind unklare Regeln grundsätzlich eng auszulegen.

Rechtsfolge

Ein ineligibler Bewerber darf nicht zugelassen oder nicht wirksam gewählt werden. Fehler können Gegenstand der Wahlprüfung und gegebenenfalls gerichtlicher Kontrolle sein.

Beispiel

Ein Bewerber erreicht das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erst nach dem maßgeblichen Wahltag. Fehlt ihm am Stichtag die Wählbarkeit, kann seine Kandidatur zurückgewiesen werden.

Häufige Fragen

Was ist passives Wahlrecht?

Es ist das Recht, sich wählen zu lassen und ein erlangtes Mandat anzunehmen.

Kann Ineligibilität nach der Wahl geheilt werden?

Grundsätzlich nicht rückwirkend; entscheidend ist die gesetzlich bestimmte Voraussetzung zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Wie unterscheidet sie sich von Inkompatibilität?

Ineligibilität verhindert die Wahlfähigkeit, Inkompatibilität nur die gleichzeitige Ausübung bestimmter Funktionen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Grundrecht, Rechtsstaatsprinzip, Verfassungsrecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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