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Schumannsche Formel

Die Schumannsche Formel beschreibt einen Maßstab zur Abgrenzung einfachen Rechts von spezifischem Verfassungsrecht bei Urteilsverfassungsbeschwerden. Ein verfassungsrechtlich relevanter Fehler liegt danach insbesondere nahe, wenn der Gesetzgeber eine Regelung mit dem vom Fachgericht angenommenen Inhalt nicht ohne Verstoß gegen das Grundgesetz erlassen dürfte. Die Formel verdeutlicht, dass nicht jede fehlerhafte Auslegung überprüft wird, sondern nur eine Rechtsanwendung, deren normativer Gehalt selbst verfassungsrechtlich unzulässig wäre.

Rechtliche Einordnung

Die Formel begrenzt die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen und konkretisiert das Verbot, das Bundesverfassungsgericht als weitere Revisionsinstanz anzurufen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Die Auslegung muss über einen bloßen Rechtsfehler hinaus einen Inhalt erzeugen, den auch der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht anordnen dürfte.

Rechtsfolgen

Ist die Schwelle überschritten und beruht das Urteil darauf, kann das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aufheben und zurückverweisen.

Beispiel

Ein Gericht legt eine Generalklausel so aus, dass eine Äußerung unabhängig von jeder Abwägung vollständig verboten werden müsste.

Häufige Fragen

Erfasst die Formel jeden Auslegungsfehler?

Nein. Erforderlich ist ein spezifisch verfassungsrechtliches Gewicht.

Wo ist sie besonders wichtig?

Bei Verfassungsbeschwerden gegen fachgerichtliche Urteile.

Ersetzt sie die Grundrechtsprüfung?

Nein. Sie beschreibt die Schwelle verfassungsgerichtlicher Kontrolle.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Urteilsverfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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