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Subordinationsrechtlicher Vertrag

Ein subordinationsrechtlicher Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einer Behörde und einem Bürger in einem Verhältnis, in dem die Behörde ansonsten einen Verwaltungsakt erlassen könnte. § 54 Satz 2 VwVfG erlaubt grundsätzlich, einen solchen Verwaltungsakt durch Vertrag zu ersetzen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Wegen des Über-Unterordnungsverhältnisses gelten besondere Anforderungen an Gegenleistungen, Form, Zustimmung Dritter und Wirksamkeit. Zwangslagen oder unzulässige Kopplungen dürfen nicht ausgenutzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Unterformen sind Vergleichs- und Austauschvertrag. Vertragsgegenstand muss öffentlich-rechtlich sein; sonst gelten Privatrecht und Zivilrechtsweg.

Rechtsstaatlicher Bezug

Die Vertragsform ermöglicht Kooperation, muss aber Gesetzesbindung, Gleichheit und Grundrechtsschutz ebenso wahren wie hoheitliches Handeln.

Beispiel

Eine Bauaufsichtsbehörde und ein Bauherr vereinbaren öffentlich-rechtlich bestimmte Erschließungsmaßnahmen, die sonst durch Nebenbestimmung geregelt werden könnten.

Häufige Fragen

Ist die Behörde gleichgeordnet?

Vertraglich handeln beide als Parteien, das zugrunde liegende Rechtsverhältnis bleibt jedoch subordinationsrechtlich geprägt.

Kann jeder Verwaltungsakt ersetzt werden?

Nein. Gesetz, Zweck oder Natur der Regelung können einen Vertrag ausschließen.

Welche Form gilt?

Grundsätzlich Schriftform nach § 57 VwVfG; strengere Formen bleiben möglich.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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