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Subsidiarität

Subsidiarität bedeutet im Verfassungsbeschwerdeverfahren, dass der Beschwerdeführer vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen muss, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen. Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nur das letzte Mittel des Rechtsschutzes.

Inhalt des Grundsatzes

Der Subsidiaritätsgrundsatz soll sicherstellen, dass zunächst die zuständigen Behörden und Fachgerichte entscheiden. Zugleich erhält das Bundesverfassungsgericht einen rechtlich und tatsächlich aufgearbeiteten Fall.

Der Beschwerdeführer muss seine grundrechtlichen Einwände daher grundsätzlich schon im Ausgangsverfahren rechtzeitig und hinreichend deutlich vorbringen. Er darf eine mögliche Abhilfe nicht erst vor dem Bundesverfassungsgericht verlangen.

Verhältnis zur Rechtswegerschöpfung

Die Rechtswegerschöpfung nach § 90 Abs. 2 BVerfGG verlangt die Nutzung der vorgesehenen Rechtsbehelfe. Subsidiarität geht darüber hinaus. Sie kann auch Anträge, Einwendungen oder tatsächlichen Vortrag verlangen, wenn dadurch eine fachgerichtliche Klärung oder Abhilfe möglich und zumutbar ist.

Unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze

Auch wer durch ein Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist, kann gehalten sein, zunächst fachgerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Unzumutbar ist dies insbesondere, wenn dafür erst gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Vorschrift verstoßen werden müsste oder der Rechtsweg offensichtlich aussichtslos wäre.

Beispiel

Unterlässt ein Beschwerdeführer im Fachverfahren einen naheliegenden Antrag, der die geltend gemachte Belastung hätte verhindern können, kann eine spätere Verfassungsbeschwerde am Subsidiaritätsgrundsatz scheitern.

Häufige Fragen

Genügt es, alle Rechtsmittel einzulegen?

Nicht immer. Auch die verfassungsrechtlich erheblichen Tatsachen und Einwände müssen grundsätzlich bereits den Fachgerichten unterbreitet werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nicht verlangt werden unzumutbare, offensichtlich aussichtslose oder ungeeignete Schritte.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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