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Keck-Formel

Keck-Formel begrenzt den Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit für nationale Verkaufsmodalitäten. Vorschriften über die Art und Weise des Verkaufs fallen grundsätzlich nicht unter Artikel 34 AEUV, wenn sie für alle betroffenen Händler gelten und in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht inländische und eingeführte Waren gleich berühren. Produktanforderungen bleiben dagegen regelmäßig erfasst. Die spätere Rechtsprechung ergänzt die Einordnung durch eine Betrachtung des Marktzugangs.

Rechtliche Einordnung

Die Formel geht auf das EuGH-Urteil Keck und Mithouard zurück. Sie sollte die Warenverkehrsfreiheit von allgemeinen Marktregeln ohne spezifischen Importbezug entlasten.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu unterscheiden sind Produktanforderung und Verkaufsmodalität. Bei Verkaufsmodalitäten werden allgemeine Geltung, rechtliche Gleichheit, tatsächliche Wirkung und möglicher Marktzugang geprüft.

Rechtsfolge

Erfüllt die Verkaufsmodalität beide Neutralitätsbedingungen, liegt grundsätzlich keine Maßnahme gleicher Wirkung vor. Andernfalls ist eine Rechtfertigungsprüfung erforderlich.

Beispiel

Ein allgemeines Ladenöffnungszeitengesetz gilt für alle Händler und beeinträchtigt eingeführte Waren tatsächlich nicht stärker. Es kann außerhalb von Artikel 34 AEUV liegen.

Häufige Fragen

Was sind Verkaufsmodalitäten?

Regeln über Zeitpunkt, Ort oder Art des Verkaufs, nicht über Beschaffenheit oder Verpackung des Produkts.

Sind diskriminierende Verkaufsregeln ausgenommen?

Nein. Rechtliche oder tatsächliche Benachteiligung eingeführter Waren schließt die Keck-Ausnahme aus.

Ist die Formel allein maßgeblich?

Die neuere Rechtsprechung berücksichtigt zusätzlich, ob eine Maßnahme den Marktzugang behindert.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Europarecht, EU-Verordnung, Sekundärrecht der Europäischen Union. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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