Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die behördliche Bestätigung, dass Wohnungen oder sonstige Räume, an denen Sondereigentum begründet werden soll, baulich hinreichend von anderen Einheiten getrennt sind. Sie wird auf Grundlage des Aufteilungsplans erteilt und ist regelmäßig Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungs- oder Teileigentum. Die Bescheinigung trifft grundsätzlich keine abschließende Aussage über Baurecht, Nutzungszulässigkeit oder privatrechtliche Sondereigentumsfähigkeit einzelner Bauteile. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Baubehörde.
Rechtliche Einordnung
Abgeschlossenheit verlangt typischerweise eine dauerhafte räumliche Trennung und einen eigenen abschließbaren Zugang. Stellplätze können nach heutiger Rechtslage durch Maßangaben im Aufteilungsplan abgegrenzt werden.
Bedeutung und Abgrenzung
Die Bescheinigung dient dem Grundbuchverfahren. Sie legalisiert keine baurechtswidrige Nutzung und verhindert nicht, dass zwingendes Gemeinschaftseigentum trotz abweichender Planangabe gemeinschaftlich bleibt.
Beispiel
Ein Eigentümer möchte ein Mehrfamilienhaus aufteilen. Die Behörde prüft anhand der Zeichnungen, ob jede Wohnung baulich getrennt und selbstständig zugänglich ist, und bestätigt die Abgeschlossenheit.
Häufige Fragen
Ist die Bescheinigung eine Baugenehmigung?
Nein. Sie ersetzt weder eine Baugenehmigung noch eine Nutzungsänderungsgenehmigung.
Wer benötigt sie?
Wer Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch begründen lassen will, muss sie regelmäßig vorlegen.
Kann ein Stellplatz abgeschlossen sein?
Ja. Für Stellplätze genügt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine eindeutige Maßangabe im Aufteilungsplan.
Zusammenhänge und Quellen
Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.