Aufteilungsplan
Aufteilungsplan Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der Aufteilung, Lage und Größe der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgehen. Sämtliche zu derselben Einheit gehörenden Räume werden einheitlich nummeriert. Der Plan ergänzt Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung und wird Bestandteil der Grundbucheintragung. Er schafft keine eigenständigen Nutzungsrechte, ist aber für die räumliche Abgrenzung des Sondereigentums maßgeblich.
Rechtliche Einordnung
Der Aufteilungsplan muss eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Widersprüche zwischen Plan und textlicher Erklärung können erhebliche Auslegungs- und Wirksamkeitsfragen auslösen.
Bedeutung und Abgrenzung
Baurechtliche Genehmigungsfähigkeit und zivilrechtliche Eigentumszuordnung sind getrennt zu prüfen. Der Plan dokumentiert die beabsichtigte Aufteilung, ersetzt aber keine erforderliche Baugenehmigung.
Beispiel
Im Plan tragen Wohnung, Kellerraum und Stellplatz dieselbe Nummer. Damit wird zeichnerisch verdeutlicht, dass diese Räume einer bestimmten Sondereigentumseinheit zugeordnet werden sollen.
Häufige Fragen
Wer erstellt den Plan?
Üblicherweise ein Architekt oder Bauzeichner; die zuständige Behörde versieht ihn im Bescheinigungsverfahren mit Bestätigung.
Ist jede farbliche Markierung ausreichend?
Nein. Zuordnung und Nummerierung müssen klar, widerspruchsfrei und grundbuchtauglich sein.
Entscheidet der Plan über die Nutzung?
Nicht allein. Zweckbestimmungen ergeben sich vor allem aus Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Zusammenhänge und Quellen
Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.