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Toleranzabzug

Toleranzabzug ist der rechnerische Sicherheitsabschlag vom gemessenen Geschwindigkeitswert, der mögliche technisch bedingte Messungenauigkeiten zugunsten des Betroffenen berücksichtigt. Erst der nach Abzug verbleibende Wert bildet grundsätzlich die Grundlage für die rechtliche Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Höhe hängt insbesondere vom anerkannten Messverfahren und vom Geschwindigkeitsbereich ab. Der Toleranzabzug ist kein frei bestimmbarer Rabatt und gleicht nicht sämtliche denkbaren Bedienungs-, Zuordnungs- oder Auswertungsfehler aus.

Rechtliche Einordnung

Die anzuwendenden Toleranzen ergeben sich aus technischen Vorgaben und anerkannter gerichtlicher Praxis zum jeweiligen Messverfahren. Sie werden vor der Einordnung in den Bußgeldkatalog berücksichtigt.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Toleranzabzug ist von einer konkreten Messwertkorrektur wegen nachgewiesener Fehler zu unterscheiden. Bestehen besondere Mängel, kann eine weitergehende Überprüfung oder Unverwertbarkeit erforderlich sein.

Beispiel

Ein Messgerät zeigt 103 km/h an. Nach dem für Verfahren und Geschwindigkeitsbereich vorgesehenen Sicherheitsabschlag wird nur der niedrigere vorwerfbare Wert für Geldbuße und mögliche Nebenfolgen verwendet.

Häufige Fragen

Ist die Toleranz immer gleich hoch?

Nein. Sie hängt vom Messverfahren und häufig davon ab, ob die gemessene Geschwindigkeit oberhalb oder unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

Darf die Behörde aufrunden?

Der maßgebliche Wert ist nach den anerkannten technischen Regeln zu bestimmen; eine belastende freie Aufrundung ist unzulässig.

Erfasst die Toleranz Bedienfehler?

Nein. Sie deckt typische technische Unsicherheiten ab, nicht jeden konkreten Fehler bei Aufbau, Bedienung oder Zuordnung.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Regelfahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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