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Standardisiertes Messverfahren

Standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, dessen Bedingungen und Fehlerquellen aufgrund wiederholter Prüfung als grundsätzlich bekannt gelten. Im Bußgeldverfahren erleichtert es die Beweiswürdigung bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtmessungen. Wird das zugelassene Gerät entsprechend seiner Gebrauchsanweisung eingesetzt und der vorgeschriebene Toleranzabzug vorgenommen, darf das Gericht regelmäßig von einem verlässlichen Messwert ausgehen. Konkrete Anhaltspunkte für Messfehler müssen dennoch aufgeklärt und gewürdigt werden.

Rechtliche Einordnung

Der Begriff ist richterrechtlich geprägt. Er verändert nicht den Grundsatz freier Beweiswürdigung, reduziert aber ohne konkrete Auffälligkeiten die notwendigen Darlegungen im Urteil.

Bedeutung und Abgrenzung

Standardisierung bedeutet keine Unfehlbarkeit. Zulassung, Eichung, Bedienung, Messaufbau, Datensatz und Zuordnung zum Fahrzeug können weiterhin überprüfungsbedürftig sein.

Beispiel

Ein geeichtes Geschwindigkeitsmessgerät wird von geschultem Personal nach Gebrauchsanweisung eingesetzt. Ohne dokumentierte Auffälligkeiten kann das Gericht den um die Toleranz verminderten Messwert zugrunde legen.

Häufige Fragen

Muss ein Sachverständiger gehört werden?

Nicht automatisch. Konkrete Einwendungen oder Auffälligkeiten können eine sachverständige Überprüfung erforderlich machen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Je nach Verfahren insbesondere Messfoto, Messprotokoll, Eichnachweis, Bedienungsanleitung und Falldatensatz.

Kann der Betroffene Messfehler geltend machen?

Ja. Er sollte konkrete tatsächliche Anhaltspunkte benennen, die Zweifel am ordnungsgemäßen Ablauf begründen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Regelfahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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