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Pflichtteilsanspruch

Pflichtteilsanspruch ist der auf Geld gerichtete Anspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen oder unzureichend bedacht wurden. Anspruchsberechtigt können insbesondere Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern sein. Die Höhe entspricht grundsätzlich der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Der Berechtigte wird nicht Miterbe, sondern Gläubiger des Erben und kann Auskunft, Wertermittlung und Zahlung verlangen.

Rechtliche Einordnung

Die §§ 2303 ff. BGB schützen den gesetzlichen Mindestanteil naher Angehöriger. Ergänzende Ansprüche können sich aus Schenkungen des Erblassers ergeben.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Pflichtteilsanspruch ist vom gesetzlichen Erbteil zu unterscheiden. Er vermittelt keine Beteiligung am Nachlass und keine Mitverwaltungsrechte, sondern ausschließlich eine Geldforderung gegen den Erben.

Beispiel

Ein Erblasser setzt seinen Freund zum Alleinerben ein und enterbt sein einziges Kind. Das Kind kann grundsätzlich die Hälfte des Werts seines gesetzlichen Erbteils als Geldbetrag verlangen.

Häufige Fragen

Entsteht der Anspruch automatisch?

Er entsteht mit dem Erbfall, muss aber vom Berechtigten gegenüber dem Erben geltend gemacht und nötigenfalls eingeklagt werden.

Wann verjährt er?

Regelmäßig gilt die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung; Beginn und Sonderfragen sind im Einzelfall zu prüfen.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und durch eine entsprechend begründete Verfügung von Todes wegen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Erbrecht, Erbe, Erblasser, Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft und Pflichtteil

Weitere verständliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und, bei familienrechtlichen Bezügen, info-familienrecht.de. Die gesetzlichen Regelungen stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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