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Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, die arbeitslos werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Erforderlich sind insbesondere Arbeitslosigkeit, eine persönliche oder elektronische Arbeitslosmeldung und regelmäßig die Erfüllung der Anwartschaftszeit durch versicherungspflichtige Beschäftigung. Höhe und Dauer hängen unter anderem vom früheren beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, der Anspruchsdauer und persönlichen Merkmalen ab. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit; Einkommen aus Nebenbeschäftigung kann angerechnet werden.

Rechtliche Einordnung

Arbeitslosengeld richtet sich nach dem SGB III und beruht auf der Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitslose muss den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen. Die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung ist von der Arbeitslosmeldung zu unterscheiden.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Die Agentur für Arbeit entscheidet durch Bescheid. Pflichtwidriges Verhalten ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit auslösen. Gegen belastende Bescheide ist regelmäßig Widerspruch möglich.

Abgrenzung

Arbeitslosengeld ist vom bedürftigkeitsabhängigen Bürgergeld zu unterscheiden. Der Versicherungsanspruch setzt nicht allgemein Hilfebedürftigkeit voraus. Reicht die Leistung nicht zum Lebensunterhalt, können ergänzende Ansprüche zu prüfen sein.

Beispiel

Nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses meldet sich ein Arbeitnehmer arbeitslos. Weil er die Anwartschaftszeit erfüllt und für Vermittlung verfügbar ist, bewilligt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld.

Häufige Fragen

Wer zahlt Arbeitslosengeld?

Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

Ist Bedürftigkeit Voraussetzung?

Nein. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung; eigenes Nebeneinkommen kann dennoch angerechnet werden.

Reicht die Arbeitsuchendmeldung aus?

Nein. Für den Leistungsanspruch ist zusätzlich die Arbeitslosmeldung erforderlich.

Verwandte Begriffe und Quellen

SGB III und verwaltungsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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