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Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Rechtsuchende mit geringem Einkommen, die außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens anwaltliche Beratung oder Vertretung benötigen und die Kosten nicht selbst tragen können. Sie wird gewährt, wenn keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig erscheint. Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht; der Rechtsuchende kann einen Berechtigungsschein beantragen. Der Rechtsanwalt rechnet seine Vergütung überwiegend mit der Staatskasse ab.

Rechtliche Einordnung

Grundlage ist das Beratungshilfegesetz. Beratungshilfe erfasst außergerichtliche Beratung und, soweit erforderlich, Vertretung in vielen Rechtsgebieten. Der Antrag kann beim Amtsgericht oder unter gesetzlichen Voraussetzungen nachträglich über den Rechtsanwalt gestellt werden.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Bei Bewilligung erhält der Rechtsuchende einen Berechtigungsschein oder die Hilfe wird unmittelbar bestätigt. Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich nur die gesetzliche Beratungshilfegebühr vom Mandanten verlangen. Für ein Gerichtsverfahren ist dagegen meist Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe einschlägig.

Abgrenzung

Beratungshilfe betrifft den außergerichtlichen Bereich. Prozesskostenhilfe unterstützt bei Gerichtsverfahren und setzt zusätzlich hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Eine Rechtsschutzversicherung oder kostenlose Verbandsberatung kann als andere Hilfsmöglichkeit vorrangig sein.

Beispiel

Ein Mieter mit geringem Einkommen erhält eine Kündigung und möchte sich zunächst anwaltlich beraten lassen. Das Amtsgericht prüft seine wirtschaftlichen Verhältnisse und stellt bei erfüllten Voraussetzungen einen Beratungshilfeschein aus.

Häufige Fragen

Wo wird Beratungshilfe beantragt?

Grundsätzlich beim Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Rechtsuchenden.

Gilt sie für ein laufendes Gerichtsverfahren?

Nein. Dort kommen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Ist die anwaltliche Beratung völlig kostenlos?

Der Rechtsanwalt kann grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Beratungshilfegebühr verlangen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Beratungshilfegesetz und anwaltsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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