Verbraucherdarlehensvertrag
Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Die §§ 491 ff. BGB ordnen besondere Form-, Informations- und Schutzpflichten an, etwa Angaben zu Nettodarlehensbetrag, Sollzins, effektivem Jahreszins, Laufzeit, Raten und Widerrufsrecht. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten teilweise besondere Regeln. Fehler können Widerrufsfristen, Vertragsinhalt oder Ansprüche beeinflussen; nicht jeder private Kredit fällt jedoch unter dieses Sonderrecht.
Anwendungsbereich
Der Darlehensnehmer muss zu privaten Zwecken handeln, der Darlehensgeber gewerblich oder beruflich. Gesetzliche Ausnahmen bestehen etwa für bestimmte Kleinstbeträge, sehr kurze Laufzeiten oder besonders ausgestaltete Arbeitgeberdarlehen. Ein Immobilienkredit kann als Immobiliar-Verbraucherdarlehen eigenen Vorschriften unterliegen.
Form und Pflichtangaben
Der Vertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform, soweit kein strengeres elektronisches Verfahren zugelassen ist. Pflichtangaben sollen Kosten und Belastung vergleichbar machen. Fehlen sie, können besondere Rechtsfolgen wie reduzierter Zins, jederzeitige Kündbarkeit oder ein späterer Beginn der Widerrufsfrist eintreten.
Widerruf und Rückzahlung
Der Verbraucher besitzt regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er darf das Darlehen grundsätzlich vorzeitig zurückzahlen; dadurch reduzieren sich laufzeitabhängige Kosten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nur in den gesetzlichen Grenzen zulässig.
Beispiel
Eine Bank finanziert einem Verbraucher ein Auto. Der Vertrag nennt zwar die Monatsrate, aber nicht alle vorgeschriebenen Gesamtkosten. Welche Folgen das hat, hängt von der konkret fehlenden Pflichtangabe und einer ordnungsgemäßen Nachholung ab.
Häufige Fragen
Ist ein Darlehen unter Freunden erfasst?
Regelmäßig nicht, weil kein Unternehmer als Darlehensgeber handelt.
Beginnt die Widerrufsfrist stets mit Unterschrift?
Nur wenn Vertrag und erforderliche Pflichtinformationen ordnungsgemäß vorliegen.
Kann die Bank bei Zahlungsverzug kündigen?
Ja, aber bei Teilzahlungsdarlehen nur unter besonderen Rückstands- und Fristsetzungsvoraussetzungen.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.