Dispositionskredit
Der Dispositionskredit ist die vertraglich eingeräumte Möglichkeit, ein laufendes Verbraucherkonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie zu überziehen. Rechtlich handelt es sich um eine Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB, bei der der Verbraucher Kreditbeträge nach Bedarf abruft und grundsätzlich jederzeit zurückführen kann. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich beanspruchten Betrag an, sind aber häufig variabel und vergleichsweise hoch. Vom vereinbarten Dispositionskredit ist die bloß geduldete Überziehung ohne zugesagte Kreditlinie zu unterscheiden.
Vertrag und Informationen
Die Bank muss den Verbraucher vor und während der Nutzung insbesondere über Sollzinssatz, Bedingungen seiner Änderung und Kosten informieren. Änderungen des Zinssatzes benötigen eine wirksame vertragliche Grundlage. Die eingeräumte Linie gehört rechtlich zum Girokonto, bleibt aber ein eigenständiger Kredit.
Rückzahlung und Kündigung
Soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann die Bank den Kredit unter Beachtung von Vertrag, AGB-Kontrolle und berechtigten Kundeninteressen kündigen. Eine sofortige Rückführung kann insbesondere ohne tragfähigen wichtigen Grund unverhältnismäßig sein. Der Verbraucher kann den in Anspruch genommenen Betrag jederzeit zurückzahlen.
Geduldete Überziehung
Überschreitet der Kunde sein Guthaben oder die Kreditlinie und duldet die Bank dies, liegt keine zugesagte Erweiterung des Dispositionsrahmens vor. Für eine geduldete Überziehung gelten besondere Informationspflichten; sie kann jederzeit beendet werden und ist oft noch teurer.
Beispiel
Die Bank räumt eine Linie von 2.000 Euro ein. Der Kunde nutzt 600 Euro für zehn Tage. Zinsen dürfen nur auf 600 Euro für die Nutzungsdauer nach dem wirksam vereinbarten Sollzinssatz berechnet werden.
Häufige Fragen
Besteht ein Anspruch auf einen Dispokredit?
Nein. Anders als beim Basiskonto entscheidet die Bank nach Bonität und Vertrag.
Kann die Bank den Zinssatz frei ändern?
Nein. Die Anpassung muss transparent vereinbart und sachlich bestimmt sein.
Ist die Kreditlinie dauerhaft garantiert?
Nein. Kündigungs- und Änderungsrechte richten sich nach Vertrag und Gesetz.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.