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Anhörungsrüge

Anhörungsrüge ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine unanfechtbare Entscheidung, wenn das Gericht den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Ist die Rüge begründet, wird das Verfahren in dem erforderlichen Umfang fortgeführt.

Schutz des rechtlichen Gehörs

Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, entscheidungserheblichen Vortrag zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Anhörungsrüge ermöglicht dem Gericht, einen eigenen Gehörsverstoß selbst zu korrigieren.

Voraussetzungen

Die Rüge setzt regelmäßig voraus, dass gegen die Entscheidung kein anderes Rechtsmittel oder kein anderer Rechtsbehelf gegeben ist. Der Beteiligte muss darlegen, welcher konkrete Vortrag übergangen wurde und weshalb die Entscheidung darauf beruhen kann. Eine bloß abweichende rechtliche Bewertung begründet noch keinen Gehörsverstoß.

Frist und Zuständigkeit

Die Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung, etwa § 321a ZPO, § 152a VwGO oder § 33a StPO. Häufig beträgt die Frist zwei Wochen ab Kenntnis des Gehörsverstoßes. Die Rüge ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird.

Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde

Soll mit einer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt werden, gehört eine statthafte Anhörungsrüge grundsätzlich zur Rechtswegerschöpfung. Unterbleibt sie, kann die Verfassungsbeschwerde unzulässig sein.

Rechtsfolge

Ist die Anhörungsrüge begründet, führt das Gericht das Verfahren nur so weit fort, wie dies zur Behebung des Gehörsverstoßes erforderlich ist.

Häufige Fragen

Ist die Anhörungsrüge eine zweite Berufung?

Nein. Sie dient allein der Korrektur entscheidungserheblicher Gehörsverletzungen.

Hemmt sie automatisch andere Fristen?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Andere Rechtsbehelfs- und Beschwerdefristen müssen gesondert geprüft werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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