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Actio mandati

Die Actio mandati ist die römischrechtliche Klage aus einem Mandatum, einem grundsätzlich unentgeltlichen Auftrag. Die direkte Klage des Auftraggebers richtete sich gegen den Beauftragten und erfasste insbesondere ordnungsgemäße Ausführung, Abrechnung und Herausgabe des aus dem Auftrag Erlangten. Die Gegenklage des Beauftragten konnte etwa dem Ersatz berechtigter Aufwendungen dienen. Als Klage nach Treu und Glauben berücksichtigte sie die Pflichten aus dem konkreten Auftragsverhältnis; ihre Ausgestaltung unterlag der historischen Rechtsentwicklung.

Auftrag und Gegenansprüche

Das Mandatum beruhte auf einer Vereinbarung und erforderte grundsätzlich keine Übergabe einer Sache. Ein vereinbarter Lohn konnte zur Einordnung als anderer Vertrag führen. Die Actio mandati contraria war insbesondere für den Ausgleich berechtigter Aufwendungen des Beauftragten bedeutsam.

Beispiel

Ein Römer beauftragt einen Bekannten unentgeltlich mit einem zulässigen Einkauf. Der Beauftragte bezahlt den vereinbarten Kaufpreis aus eigenen Mitteln und verlangt Ersatz seiner berechtigten Auslage.

FAQ

Wer erhebt die direkte Klage?

Der Auftraggeber gegen den Beauftragten.

Bedeutet unentgeltlich ohne Aufwendungsersatz?

Nein. Vergütung und Ersatz berechtigter Aufwendungen sind unterschiedliche Fragen.

Gilt heute noch die Actio mandati?

Sie ist ein historisches Institut; heutige Ansprüche richten sich nach geltendem Recht.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Rechtsgeschäft · Anspruch

Quellen und weiterführende Informationen

Justinian, Institutionen, Buch 3 · Justinian, Institutionen, Buch 4 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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