Revision

Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil grundsätzlich nur auf Rechtsfehler überprüft wird. Das Revisionsgericht stellt regelmäßig keine neuen Tatsachen fest, sondern beurteilt, ob das angegriffene Urteil auf einer Verletzung des materiellen oder des Verfahrensrechts beruht.

Funktion der Revision

Die Revision dient der Kontrolle rechtlicher Fehler, der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts. Grundlage der Prüfung sind grundsätzlich die Tatsachen, die das Ausgangs- oder Berufungsgericht verfahrensfehlerfrei festgestellt hat.

Revision im Zivilprozess

Im Zivilprozess richtet sich die Revision gegen Berufungsurteile. Nach § 543 ZPO bedarf sie grundsätzlich der Zulassung. Zulassungsgründe sind insbesondere die grundsätzliche Bedeutung der Sache sowie die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Revision im Strafprozess

Im Strafverfahren kann die Revision nach § 337 StPO nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Gesetzesverletzung beruht. Gerügt werden können Fehler bei der Anwendung des materiellen Strafrechts und Verstöße gegen Verfahrensrecht.

Sachrüge und Verfahrensrüge

Mit der Sachrüge wird die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts beanstandet. Die Verfahrensrüge betrifft dagegen Verstöße gegen Vorschriften über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens. Für sie gelten besonders strenge Begründungsanforderungen.

Entscheidung des Revisionsgerichts

Ist die Revision unbegründet, wird sie zurückgewiesen oder verworfen. Ist sie begründet, hebt das Revisionsgericht das Urteil grundsätzlich auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es selbst abschließend entscheiden.

Abgrenzung zur Berufung

Die Berufung eröffnet grundsätzlich eine Tatsachen- und Rechtskontrolle. Die Revision ist dagegen im Kern eine Rechtskontrolle.

Häufige Fragen

Werden in der Revision neue Zeugen gehört?

Grundsätzlich nicht. Das Revisionsgericht erhebt regelmäßig keine neuen Beweise.

Ist die Revision immer zulässig?

Nein. Statthaftigkeit und eine mögliche Zulassung richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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