Barunterhalt

Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und sonstigen Einkünften.

Berechnung

Für Kindesunterhalt wird häufig die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung verwendet. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Leistungsfähigkeit

Dem Pflichtigen muss grundsätzlich ein angemessener Selbstbehalt verbleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Beispiel

Lebt ein Kind dauerhaft bei einem Elternteil, zahlt der andere bei ausreichendem Einkommen monatlichen Barunterhalt.

Häufige Fragen

Kann Betreuung teilweise angerechnet werden?

Bei erheblich erweitertem Umgang oder Wechselmodell kann eine differenzierte Berechnung erforderlich sein.

Wird Kindergeld berücksichtigt?

Ja. Es wird nach den gesetzlichen Vorgaben auf den Barbedarf angerechnet.

Verwandte Begriffe

Nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt, Familienrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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