Steuerschuldner

Steuerschuldner ist die Person, die eine Steuer aufgrund des jeweiligen Steuergesetzes schuldet. Die Steuerschuld ist gegen ihn gerichtet und grundsätzlich aus seinem Vermögen zu erfüllen. Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Als Steuerschuldner ist er zugleich Steuerpflichtiger; umgekehrt ist nicht jeder Steuerpflichtige auch Steuerschuldner.

Bestimmung des Steuerschuldners

Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Die Person muss daher für jede Steuerart gesondert ermittelt werden.

Abgrenzung zu anderen Beteiligten

Vom Steuerschuldner zu unterscheiden sind insbesondere Haftungsschuldner und Personen, die eine Steuer für Rechnung eines Dritten einbehalten und abführen. Sie können steuerliche Zahlungspflichten treffen, ohne Schuldner der zugrunde liegenden Steuer zu sein.

Beispiel

Bei der Lohnsteuer ist grundsätzlich der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Der Arbeitgeber behält die Steuer ein und führt sie ab. Beide können Steuerpflichtige im Sinne der Abgabenordnung sein, nehmen aber unterschiedliche Rollen ein.

Häufige Fragen

Können mehrere Personen dieselbe Steuer schulden?

Ja. Das Gesetz kann mehrere Personen als Gesamtschuldner bestimmen. Die Finanzbehörde darf die Leistung dann grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner fordern.

Wann entsteht die Steuerschuld?

Der Steueranspruch entsteht, sobald der gesetzliche Steuertatbestand verwirklicht ist. Der Steuerbescheid setzt die Steuer regelmäßig lediglich fest.

Verwandte Begriffe

Steuerpflicht, Steuerpflichtiger, Steuergläubiger, Steueranspruch, Gesamtschuldner

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