|

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist der außergerichtliche Rechtsbehelf, mit dem ein Steuerpflichtiger die Überprüfung eines Steuerbescheids durch die Finanzbehörde verlangt. Er ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Die Behörde prüft den Fall erneut in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Bleibt der Einspruch erfolglos, kann regelmäßig Klage zum Finanzgericht erhoben werden.

Form und Inhalt

Der Einspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Finanzbehörde einzulegen. Er sollte den angefochtenen Bescheid bezeichnen und erkennen lassen, in welchem Umfang eine Änderung begehrt wird.

Wirkung

Der Einspruch hemmt die Vollziehung grundsätzlich nicht. Soll eine Zahlung zunächst ausgesetzt werden, ist regelmäßig zusätzlich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Beispiel

Das Finanzamt erkennt geltend gemachte Werbungskosten nicht an. Der Steuerpflichtige legt fristgerecht Einspruch ein und reicht die fehlenden Nachweise nach.

Häufige Fragen

Muss der Einspruch sofort begründet werden?

Eine Begründung ist zweckmäßig, kann aber grundsätzlich nachgereicht werden.

Was geschieht bei Fristversäumnis?

Unter engen Voraussetzungen kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Verwandte Begriffe

Einspruchsfrist, Steuerbescheid, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht, Rechtsbehelf

Weitere Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Strafprozessrecht

    Strafprozessrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über das Verfahren zur Aufklärung, Verfolgung und gerichtlichen Entscheidung von Straftaten. Es bestimmt Aufgaben und Befugnisse von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten sowie die Rechte des Beschuldigten und weiterer Verfahrensbeteiligter. Zentrale Rechtsquelle ist die Strafprozessordnung. Das Verfahren reicht typischerweise vom Ermittlungsverfahren über Zwischen- und Hauptverfahren bis zur Rechtskraft und Strafvollstreckung….

  • |

    Gerichtsstandsvereinbarung

    Gerichtsstandsvereinbarung ist eine vertragliche Abrede, mit der Parteien für künftige oder bereits entstandene Streitigkeiten ein bestimmtes Gericht als örtlich zuständig festlegen. Im deutschen Zivilprozess ist eine solche Prorogation nur unter gesetzlichen Voraussetzungen wirksam, insbesondere regelmäßig zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Nach Entstehung der Streitigkeit bestehen weitere Möglichkeiten. Ausschließliche Zuständigkeiten können…

  • Unmittelbarkeitsgrundsatz

    Der Unmittelbarkeitsgrundsatz verlangt, dass das entscheidende Gericht die maßgeblichen Verfahrenshandlungen und Beweise grundsätzlich selbst und möglichst unmittelbar wahrnimmt. Besonders bedeutsam ist dies bei der Beweisaufnahme: Der Richter soll sich etwa von einem Zeugen oder einem Augenscheinsobjekt einen eigenen Eindruck verschaffen. Der Grundsatz stärkt die zuverlässige Tatsachenfeststellung, wird aber durch gesetzlich zugelassene Protokolle, Rechtshilfe und andere…

  • |

    Prozessstandschaft

    Prozessstandschaft bezeichnet die Befugnis, im eigenen Namen ein fremdes Recht gerichtlich geltend zu machen. Sie kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder als gewillkürte Prozessstandschaft durch Ermächtigung des Rechtsinhabers entstehen. Bei der gewillkürten Form verlangt die Rechtsprechung zusätzlich grundsätzlich ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Prozessstandschafters; schutzwürdige Belange des Gegners dürfen nicht beeinträchtigt werden. Der Rechtsinhaber bleibt…

  • |

    Revisionsantrag

    Der Revisionsantrag bezeichnet das konkrete Ziel, das ein Revisionsführer mit seinem Rechtsmittel gegen ein Strafurteil verfolgt. Er soll erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil angefochten und welche Entscheidung des Revisionsgerichts begehrt wird, etwa Aufhebung des Schuld- oder Rechtsfolgenausspruchs. Der Antrag ist Bestandteil der Revisionsbegründung. Seine Auslegung richtet sich nach dem gesamten Vorbringen; eine unklare…

  • |

    Unpfändbare Sachen im Steuerrecht

    Unpfändbare Sachen im Steuerrecht sind körperliche Gegenstände, die auch bei der Vollstreckung steuerlicher Geldforderungen dem Zugriff entzogen bleiben. § 295 AO übernimmt hierfür insbesondere die Schutzregeln der Zivilprozessordnung sowie weitere gesetzliche Pfändungsbeschränkungen. Geschützt werden unter den jeweiligen Voraussetzungen etwa notwendige Gegenstände für eine bescheidene Lebensführung oder eine Erwerbstätigkeit. An die Stelle des Vollstreckungsgerichts tritt die…