Berichtigung eines EGMR-Urteils
Die Berichtigung eines EGMR-Urteils ist die Korrektur von Schreibfehlern, Rechenfehlern oder offensichtlichen Irrtümern nach Regel 81 der Verfahrensordnung. Der Gerichtshof kann solche Fehler von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei berichtigen. Für den Parteiantrag gilt eine Frist von einem Monat nach Erlass der Entscheidung oder des Urteils. Die Berichtigung dient der Fehlerkorrektur und eröffnet…