Zahlung an Vertreter nach EGMR-Urteil
Zahlung an Vertreter nach EGMR-Urteil bezeichnet die Auszahlung einer zugesprochenen gerechten Entschädigung an einen hierzu ermächtigten Vertreter des im Urteil genannten Begünstigten. Der Begünstigte bleibt grundsätzlich der anspruchsberechtigte Beschwerdeführer; die Empfangsermächtigung macht den Vertreter nicht automatisch zum Inhaber des Entschädigungsanspruchs. Eine solche Abwicklung kann etwa über den Rechtsanwalt erfolgen. Entscheidend sind die Zahlungsbestimmungen des Urteils…