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    Vollstreckungsschuldner

    Ein Vollstreckungsschuldner ist die Person, gegen die sich ein Vollstreckungsverfahren richtet. Im Steuerrecht bestimmt § 253 AO diesen Begriff für Verfahren nach § 249 AO. Er bezeichnet eine verfahrensrechtliche Stellung und ist nicht in jedem Fall mit dem ursprünglichen Steuerschuldner identisch. Auch die Durchsetzung einer gesetzlich begründeten Haftung oder Duldung kann betroffen sein. Ob Maßnahmen…

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    Actio venditi

    Die Actio venditi ist die Klage des Verkäufers aus dem römischen Kaufvertrag gegen den Käufer. Sie dient insbesondere der Durchsetzung der geschuldeten Kaufpreiszahlung und weiterer Pflichten aus dem konkreten Kauf. Als Klage nach Treu und Glauben berücksichtigt sie die vertragliche Beziehung in ihrem rechtlichen Zusammenhang. Ihre Voraussetzungen und ihr Umfang sind historisch einzuordnen. Sie unterscheidet…

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    Actio empti

    Die Actio empti ist die Klage des Käufers aus dem römischen Kaufvertrag gegen den Verkäufer. Sie gehört zu den Klagen nach Treu und Glauben und dient der Durchsetzung der aus dem Kauf geschuldeten Pflichten. Ihr Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Geschäft, der maßgeblichen historischen Rechtslage und der richterlichen Bewertung des geschuldeten Verhaltens. Sie ist…

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    Interdictum

    Ein Interdictum ist im römischen Recht eine obrigkeitliche Anordnung des Prätors, die ein bestimmtes Verhalten gebietet oder untersagt. Interdikte dienten insbesondere dem Schutz des Besitzes, konnten aber auch andere rechtlich geschützte Interessen betreffen. Die überlieferten Formen werden unter anderem in verbietende, wiederherstellende und vorweisende Anordnungen eingeteilt. Ihr Gegenstand, ihre Voraussetzungen und das anschließende Verfahren unterscheiden…

  • Aufrechnungsverbot

    Ein Aufrechnungsverbot ist eine gesetzliche oder vertragliche Beschränkung, die eine Aufrechnung trotz ansonsten geeigneter gegenseitiger Forderungen ausschließt. Gesetzliche Verbote schützen etwa Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder unpfändbare Forderungsteile. Vertragliche Einschränkungen müssen wirksam vereinbart sein und unterliegen insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle. Ein Verbot lässt die Gegenforderung grundsätzlich bestehen; es verhindert ihre Verwendung…

  • Negatives Schuldanerkenntnis

    Ein negatives Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den der Gläubiger gegenüber dem Schuldner anerkennt, dass ein bestimmtes Schuldverhältnis nicht besteht. Nach § 397 Absatz 2 BGB hat diese Vereinbarung dieselbe Erlöschenswirkung wie ein Erlassvertrag. Sie kann eine bestehende Ungewissheit über Ansprüche abschließend bereinigen. Entscheidend sind der Vertragscharakter und der vereinbarte Umfang; eine bloße Wissenserklärung oder…

  • Erlassvertrag

    Ein Erlassvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die eine bestehende Schuld ganz oder teilweise aufgehoben wird. Nach § 397 Absatz 1 BGB erlischt die betroffene Verpflichtung im vereinbarten Umfang. Der Erlass setzt einen Vertrag voraus; bloßes Schweigen oder die vorübergehende Nichtdurchsetzung einer Forderung genügt regelmäßig nicht. Welche Ansprüche erfasst sind und ob…

  • Rückgabe des Schuldscheins

    Die Rückgabe des Schuldscheins ist die Herausgabe der über eine Forderung ausgestellten Schuldurkunde an den Schuldner nach deren Tilgung. Nach § 371 BGB kann der Schuldner neben einer Quittung auch die Rückgabe verlangen. Behauptet der Gläubiger, hierzu außerstande zu sein, kann stattdessen ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis verlangt werden, dass die Schuld erloschen ist. Die Regelung…

  • Schuldschein

    Ein Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die eine Schuld gegenüber dem Gläubiger dokumentiert. Er dient regelmäßig als Beweismittel für den Bestand oder Inhalt einer Forderung. Seine rechtliche Wirkung hängt von der Erklärung und den Umständen ab: Er kann lediglich eine bestehende Verpflichtung bestätigen oder Bestandteil eines weitergehenden Anerkenntnisses sein. Ein gewöhnlicher Schuldschein ist…

  • Quittung

    Eine Quittung ist das schriftliche Empfangsbekenntnis des Gläubigers über eine erhaltene Leistung. Nach § 368 BGB kann der Schuldner ihre Erteilung gegen Empfang der Leistung verlangen. Sie dient vor allem dem Nachweis, dass und in welchem Umfang geleistet wurde. Eine Quittung ist von einer Rechnung und von einem Vertrag über das Erlöschen einer Forderung zu…