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  • Rücktritt

    Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung ein wirksamer gegenseitiger Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Bereits empfangene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ein Rücktritt setzt einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrund sowie eine Rücktrittserklärung voraus. Im Leistungsstörungsrecht ist häufig zunächst erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Voraussetzungen…

  • Sachmangel

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache bei Gefahrübergang nicht den subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen entspricht. Im Kaufrecht ist insbesondere entscheidend, ob sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und die übliche Beschaffenheit aufweist. Ein Sachmangel löst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus. Subjektive Anforderungen Die Sache muss insbesondere die…

  • Gewährleistung

    Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung eines Schuldners dafür, dass eine geschuldete Leistung bei Gefahrübergang frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Besonders bekannt ist die kaufrechtliche Gewährleistung. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer insbesondere Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Davon zu unterscheiden ist eine freiwillige Garantie. Gewährleistungsrechte…

  • Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Hauptpflichten Die…

  • Abstraktionsprinzip

    Das Abstraktionsprinzip besagt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht nur getrennt sind, sondern grundsätzlich unabhängig voneinander wirksam oder unwirksam sein können. Ein unwirksamer Kaufvertrag führt daher nicht automatisch zur Unwirksamkeit der bereits vorgenommenen Übereignung. Die dadurch entstandene Vermögensverschiebung wird regelmäßig über das Bereicherungsrecht rückabgewickelt. Bedeutung Das Prinzip baut auf dem Trennungsprinzip auf. Es schützt den Rechtsverkehr,…

  • Trennungsprinzip

    Das Trennungsprinzip besagt, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Verfügungsgeschäft rechtlich getrennte Rechtsgeschäfte sind. Ein Kaufvertrag verpflichtet beispielsweise zur Übergabe und Übereignung einer Sache, überträgt das Eigentum aber noch nicht selbst. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch ein gesondertes dingliches Rechtsgeschäft. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch. Das Verfügungsgeschäft wirkt unmittelbar auf ein bestehendes…

  • Übereignung

    Die Übereignung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums von einer Person auf eine andere. Bei beweglichen Sachen setzt sie grundsätzlich Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache voraus. Bei Grundstücken sind Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Übereignung ist nach dem Trennungsprinzip vom zugrunde liegenden Vertrag zu unterscheiden. Bewegliche Sachen Nach § 929…

  • Besitz

    Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Er entsteht nach § 854 BGB grundsätzlich durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt und ist vom Eigentum zu unterscheiden. Der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. Das Gesetz schützt Besitz als tatsächliche Zuordnung insbesondere gegen verbotene Eigenmacht und regelt verschiedene Formen unmittelbaren und mittelbaren Besitzes. Besitz und…

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    Eigentum

    Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache oder ein anderes eigentumsfähiges Recht. Im Privatrecht darf der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Art. 14 GG gewährleistet Eigentum zudem als Grundrecht und überlässt Inhalt und Schranken der…

  • Informationsfreiheit

    Die Informationsfreiheit ist das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt und sichert den freien Zugang zu Informationen, die technisch geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit zugänglich zu sein. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber…