Alle Artikel

  • Gleichheitssatz

    Der Gleichheitssatz verpflichtet den Staat, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln. Der allgemeine Gleichheitssatz steht in Art. 3 Abs. 1 GG. Art. 3 Abs. 2 und 3 enthält besondere Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote. Ungleichbehandlungen bedürfen eines sachlichen Grundes, dessen Gewicht von Gegenstand und Intensität der Differenzierung abhängt. Prüfung Zunächst werden…

  • Menschenwürde

    Die Menschenwürde ist der oberste Verfassungswert des Grundgesetzes. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist sie unantastbar; alle staatliche Gewalt muss sie achten und schützen. Jeder Mensch besitzt Würde allein aufgrund seines Menschseins. Verboten ist insbesondere, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen und seinen elementaren Achtungsanspruch grundsätzlich infrage zu stellen. Schutzgehalt Die Menschenwürde schützt…

  • |

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Anerkennung des Menschen. Es wird aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und ergänzt speziell geregelte Freiheitsrechte. Geschützt sind unter anderem Privat- und Intimsphäre, persönliche Ehre, Recht am eigenen Bild und Wort sowie informationelle Selbstbestimmung. Schutzbereiche Das Recht…

  • |

    Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet, dass Grundrechte nicht nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat prägen, sondern über die Auslegung des Privatrechts auch auf Rechtsbeziehungen zwischen Privaten einwirken. Grundrechte gelten dort grundsätzlich nicht unmittelbar wie gegenüber staatlicher Gewalt. Gerichte müssen jedoch zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe im Licht der grundrechtlichen Wertentscheidungen auslegen. Grundgedanke Nach…

  • |

    Praktische Konkordanz

    Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam. Funktion Praktische…

  • |

    Verfassungswidriges Verfassungsrecht

    Verfassungswidriges Verfassungsrecht bezeichnet die Frage, ob eine Norm der Verfassung selbst gegen höherrangige verfassungsrechtliche Maßstäbe verstoßen kann. Beim Grundgesetz betrifft dies vor allem Verfassungsänderungen, die die in Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Grundentscheidungen berühren. Auch ursprüngliche Verfassungsnormen können in besonderen dogmatischen Konstellationen auf innere Widersprüche untersucht werden. Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG schützt…

  • Auslegung

    Auslegung ist die methodische Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einer Rechtsnorm. Sie klärt, wie ein gesetzlicher Text auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist. Dabei werden insbesondere Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck berücksichtigt. Das Ergebnis muss mit höherrangigem Recht, vor allem der Verfassung, vereinbar sein. Auslegungsmethoden Zu den klassischen Gesichtspunkten gehören grammatische,…

  • Analogie

    Eine Analogie ist die Übertragung der Rechtsfolge einer gesetzlichen Regelung auf einen vom Wortlaut nicht erfassten, aber vergleichbaren Sachverhalt. Sie setzt grundsätzlich eine planwidrige Regelungslücke und eine vergleichbare Interessenlage voraus. Die Analogie dient der methodisch gebundenen Rechtsfortbildung. Sie ist von einer bloß weiten Auslegung zu unterscheiden. Voraussetzungen Das Gesetz muss eine Lücke enthalten, die dem…

  • Richterrecht

    Richterrecht bezeichnet Rechtssätze und Grundsätze, die Gerichte durch Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des geltenden Rechts entwickeln. Es entsteht besonders bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Regelungslücken oder neuen Sachverhalten. Richterrecht ist nicht ohne Weiteres mit einem formellen Gesetz gleichzusetzen; seine Bindungswirkung hängt von Rechtsordnung, Gericht und Entscheidungstyp ab. Entstehung Gerichte wenden bestehende Rechtsnormen auf Einzelfälle an. Dabei entwickeln…

  • Gewohnheitsrecht

    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch eine lang andauernde, allgemeine und gleichmäßige Übung sowie die Überzeugung der Beteiligten entsteht, rechtlich zu dieser Übung verpflichtet zu sein. Es ist eine anerkannte Rechtsquelle neben gesetztem Recht. Bloße Gewohnheiten, Verkehrssitten oder wiederholte Praktiken genügen nicht, wenn die erforderliche Rechtsüberzeugung fehlt. Voraussetzungen Erforderlich sind eine tatsächliche Übung von gewisser…