|

Besorgnis der Befangenheit

Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn objektive Umstände aus Sicht eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln. Es kommt nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich voreingenommen ist oder sich selbst für neutral hält. Maßgeblich sind Auftreten, Äußerungen, persönliche Beziehungen oder Verfahrenshandlungen in ihrem Zusammenhang. Bloße ungünstige Entscheidungen oder eine rechtliche Meinung genügen regelmäßig nicht. Die Besorgnis kann durch ein Ablehnungsgesuch geltend gemacht werden.

Rechtliche Bedeutung

Der Maßstab schützt Vertrauen in neutrale Rechtsprechung, verhindert aber Ablehnung allein wegen unerwünschter Prozessleitung.

Voraussetzungen und Folgen

Alle Umstände sind aus objektivierter Sicht zu würdigen. Der Antragsteller muss konkrete Tatsachen vortragen und grundsätzlich glaubhaft machen.

Beispiel

Ein Richter führt außerhalb der Verhandlung ein vertrauliches Gespräch mit einem Belastungszeugen über dessen Aussage. Dies kann objektive Zweifel an seiner Neutralität begründen.

Häufige Fragen

Muss der Richter wirklich befangen sein?

Nein. Bereits der objektiv begründete Anschein möglicher Voreingenommenheit kann ausreichen.

Reicht eine nachteilige Entscheidung?

Regelmäßig nicht, außer sie ist willkürlich oder zeigt unter besonderen Umständen unsachliche Festlegung.

Gilt das auch für Schöffen?

Ja. Die Ablehnungsvorschriften erfassen grundsätzlich auch Schöffen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verfahrensgrundrecht

    Verfahrensgrundrecht ist ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht, das die faire, rechtsstaatliche und wirksame Durchführung staatlicher Verfahren schützt. Dazu zählen insbesondere rechtliches Gehör, gesetzlicher Richter, effektiver Rechtsschutz und Verfahrensgarantien bei Freiheitsentziehungen. Solche Rechte sichern nicht zwingend ein bestimmtes materielles Ergebnis, sondern eine ordnungsgemäße Entscheidungsfindung. Eine Verletzung kann bereits im fehlerhaften Verfahren liegen und zur Aufhebung oder…

  • |

    Strafanzeige

    Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, aus dem sich der Verdacht einer Straftat ergeben kann. Sie kann grundsätzlich von jedermann mündlich, schriftlich oder elektronisch erstattet werden und setzt keine persönliche Betroffenheit voraus. Die Behörde prüft anschließend, ob ein Anfangsverdacht besteht und Ermittlungen einzuleiten sind. Von der Strafanzeige zu unterscheiden…

  • |

    Sicherungsverwahrung

    Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung für besonders gefährliche Straftäter. Sie wird nach Verbüßung der Freiheitsstrafe vollzogen und dient dem Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen weiteren Straftaten. Wegen ihres außerordentlich schweren Eingriffs gelten strenge gesetzliche und verfassungsrechtliche Voraussetzungen sowie eine fortlaufende gerichtliche Kontrolle. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die…

  • | | | | |

    Aarhus-Konvention

    Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag über Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen und Zugang zu Gerichten. Diese drei Säulen sollen Umweltpolitik transparent, partizipativ und rechtlich überprüfbar machen. Vertragsparteien sind unter anderem Deutschland und die Europäische Union. Die Konvention prägt deshalb deutsches Umweltverwaltungsrecht und Unionsrecht, etwa Umweltinformationszugang und Verbandsklage. Ihre Einhaltung überwacht ein internationales…

  • Bestechung

    Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre…

  • | | |

    Individualbeschwerde zum EGMR

    Die Individualbeschwerde zum EGMR ist ein Rechtsbehelf, mit dem eine natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder Personengruppe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend machen kann, durch einen Vertragsstaat in einem Recht der EMRK verletzt worden zu sein. Sie setzt insbesondere Opfereigenschaft, Rechtswegerschöpfung und Einhaltung der Viermonatsfrist voraus. Der EGMR ist keine weitere Rechtsmittelinstanz, sondern prüft ausschließlich…