Betriebskosten
Betriebskosten Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Grundstücks, Gebäudes und seiner Anlagen fortlaufend entstehen. Dazu zählen bei entsprechender Vereinbarung etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung und Sachversicherungen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören grundsätzlich nicht dazu. Der Mieter trägt Betriebskosten nur, wenn der Mietvertrag dies wirksam vorsieht; Abrechnung und Verteilung müssen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Rechtliche Einordnung
Bei Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Eine Pauschale wird grundsätzlich nicht abgerechnet, sofern keine besondere Anpassung wirksam vereinbart oder gesetzlich möglich ist.
Bedeutung und Abgrenzung
Die Umlagefähigkeit richtet sich nach Betriebskostenverordnung, Mietvertrag und Wirtschaftlichkeitsgebot. Ein tatsächlicher Zahlungsabfluss macht eine nicht umlagefähige Position nicht zu Betriebskosten.
Beispiel
Der Vermieter legt Grundsteuer, Wasser und Hausreinigung nach dem vereinbarten Schlüssel um. Seine eigene Hausverwaltung und eine einmalige Dachreparatur darf er nicht als Betriebskosten abrechnen.
Häufige Fragen
Müssen Betriebskosten ausdrücklich vereinbart sein?
Ja. Ohne wirksame Umlagevereinbarung sind sie grundsätzlich mit der Miete abgegolten.
Sind Reparaturen umlagefähig?
Nein. Instandhaltung und Instandsetzung sind keine laufenden Betriebskosten.
Welche Abrechnungsfrist gilt?
Bei Wohnraum muss die Abrechnung dem Mieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.
Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.