|

Diskontinuitätsprinzip

Diskontinuitätsprinzip bedeutet, dass mit dem Ende einer Wahlperiode parlamentarische Ämter, Gremien und noch nicht abgeschlossene Beratungsgegenstände grundsätzlich erledigt sind. Unterschieden werden personelle, institutionelle und sachliche Diskontinuität. Neu gewählte Abgeordnete erhalten ein neues Mandat, der Bundestag bildet seine Organe neu und unerledigte Gesetzentwürfe müssen erneut eingebracht werden. Das Prinzip schützt die demokratische Neubestimmung des Parlaments und verhindert eine Bindung durch den vorherigen Bundestag.

Rechtliche Bedeutung

Das Prinzip folgt aus Wahlperiodizität und Selbstorganisationsrecht des Bundestages. Dauerhafte Verfassungsorgane und bereits abgeschlossene Rechtsakte bestehen unabhängig davon fort. Rechtsgrundlagen und systematischen Zusammenhang zeigen Artikel 39 und Artikel 40 im Grundgesetz; ergänzend erläutert das-grundgesetz.de die Verfassungsordnung. Verwandte Wörterbuchartikel sind Verfassungsrecht, Grundgesetz, Bundesstaat und Gewaltenteilung sowie Bundestag.

Abgrenzung

Der Bundesrat unterliegt als dauerhaftes Länderorgan keiner Wahlperiodendiskontinuität. Seine personelle Zusammensetzung ändert sich nach Maßgabe der Landesregierungen.

Beispiel

Ein Gesetzentwurf, der vor der Bundestagswahl nicht abschließend beraten wurde, wird nicht automatisch in der neuen Wahlperiode fortgeführt, sondern muss neu eingebracht werden.

FAQ

Gilt das auch für Petitionen?

Die Geschäftsordnung kann für bestimmte Eingaben und Vorlagen Ausnahmen oder Überleitungen vorsehen.

Enden alle Ämter?

Parlamentarische Funktionen werden grundsätzlich neu besetzt; die staatliche Kontinuität anderer Organe bleibt bestehen.

Wo steht das Prinzip?

Es wird aus der Wahlperiode und der parlamentarischen Selbstorganisation abgeleitet und durch die Geschäftsordnung konkretisiert.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Fortgeltungsanordnung

    Fortgeltungsanordnung bezeichnet die verfassungsgerichtliche Bestimmung, dass eine verfassungswidrige Norm ausnahmsweise vorübergehend weiter anzuwenden ist. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • Enquete-Kommission

    Enquete-Kommission bezeichnet ein zeitlich befristetes Gremium des Bundestages zur umfassenden Untersuchung komplexer Zukunfts- oder Grundsatzfragen. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und…

  • Landesverfassungsbeschwerde

    Landesverfassungsbeschwerde bezeichnet einen Rechtsbehelf zum Verfassungsgericht eines Landes wegen behaupteter Verletzung landesverfassungsrechtlich geschützter Rechte. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung,…

  • Visum

    Visum Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Es kann als Schengen-Visum einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum ermöglichen oder als nationales Visum die Einreise zu einem längerfristigen Aufenthaltszweck erlauben. Für den späteren Aufenthalt ist häufig nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ausnahmen von der Visumpflicht ergeben sich aus Gesetz, Verordnung…

  • |

    Grundrechtsausgestaltung

    Grundrechtsausgestaltung bezeichnet gesetzliche Regeln, die Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren eines grundrechtlich geschützten Rechtsinstituts näher bestimmen, ohne notwendig einen klassischen Eingriff darzustellen. Manche Freiheiten können praktisch erst durch eine rechtliche Ordnung wirksam ausgeübt werden. Der Gesetzgeber besitzt dabei Gestaltungsspielraum, darf aber Schutzrichtung, Kernbestand und freiheitliche Funktion des Grundrechts nicht aushöhlen oder eine belastende Maßnahme lediglich als…