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Nutzen-Lasten-Wechsel

Nutzen-Lasten-Wechsel Nutzen-Lasten-Wechsel ist der im Immobilienkaufvertrag festgelegte wirtschaftliche Übergang des Grundstücks vom Verkäufer auf den Käufer. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Käufer regelmäßig Mieten und sonstige Nutzungen, trägt laufende Kosten, Verkehrssicherung, Gefahr und öffentliche Lasten und darf das Objekt tatsächlich übernehmen. Der wirtschaftliche Übergang fällt häufig mit vollständiger Kaufpreiszahlung zusammen, ist aber nicht mit dem späteren Eigentumsübergang im Grundbuch identisch. Stichtagsabrechnungen verteilen laufende Beträge zeitanteilig.

Rechtliche Einordnung

Der Vertrag bezeichnet den Umfang des Übergangs detailliert. Versicherungen, Mietkautionen, Verbrauchskosten und Grundsteuer können zusätzliche Abrechnungs- oder Informationspflichten auslösen.

Bedeutung und Abgrenzung

Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr können vertraglich gemeinsam übergehen. Das zivilrechtliche Eigentum verbleibt bis zur Grundbuchumschreibung beim Verkäufer.

Beispiel

Der Kaufpreis geht am 15. Juni vollständig ein. An diesem Tag erhält der Käufer die Schlüssel; Mieteinnahmen und laufende Grundstückskosten werden ab diesem Stichtag ihm zugeordnet.

Häufige Fragen

Ist der Käufer dann bereits Eigentümer?

Nein. Eigentum entsteht erst mit Auflassung und Grundbucheintragung.

Wer trägt Schäden nach dem Stichtag?

Das richtet sich nach der vertraglichen Gefahrtragung und den Versicherungsregelungen.

Wie werden Jahreskosten verteilt?

Regelmäßig zeitanteilig zum vereinbarten Übergangsstichtag.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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