Beschlusskompetenz
Beschlusskompetenz Beschlusskompetenz ist die rechtliche Befugnis der Wohnungseigentümer, eine bestimmte Angelegenheit durch Mehrheitsbeschluss verbindlich zu regeln. Sie muss sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz oder aus einer wirksamen Vereinbarung, insbesondere einer Öffnungsklausel, ergeben. Fehlt sie, kann der Beschluss nichtig sein. Beschlusskompetenz ist von der inhaltlichen Rechtmäßigkeit zu unterscheiden: Ein kompetenzgemäß gefasster Beschluss kann dennoch anfechtbar sein, wenn er Gesetz, Vereinbarung oder ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.
Rechtliche Einordnung
Das WEG eröffnet weitreichende Beschlussmöglichkeiten für Verwaltung, Kostenverteilung und bauliche Veränderungen. Rein dingliche Zuordnungen oder dauerhafte Änderungen vereinbarter Rechte erfordern jedoch häufig eine Vereinbarung.
Bedeutung und Abgrenzung
Die Unterscheidung zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit ist praktisch wichtig. Ein nichtiger Beschluss wirkt nie; ein nur anfechtbarer Beschluss bleibt wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wird.
Beispiel
Die Eigentümer wollen einem Eigentümer dauerhaft eine Gartenfläche zur ausschließlichen Nutzung zuweisen. Ohne gesetzliche oder vereinbarte Grundlage fehlt für ein dinglich wirkendes Sondernutzungsrecht regelmäßig die bloße Beschlusskompetenz.
Häufige Fragen
Woher kann Beschlusskompetenz stammen?
Aus dem WEG selbst oder aus einer wirksamen Vereinbarung der Wohnungseigentümer.
Ist jeder rechtswidrige Beschluss nichtig?
Nein. Viele Fehler führen nur zur Anfechtbarkeit und müssen fristgerecht gerichtlich geltend gemacht werden.
Kann eine Öffnungsklausel helfen?
Ja. Sie kann Mehrheitsbeschlüsse über Angelegenheiten erlauben, die sonst einer Vereinbarung bedürften.
Zusammenhänge und Quellen
Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.