Einzelfallgesetz
Einzelfallgesetz ist ein Gesetz, dessen Regelung nicht abstrakt für eine Vielzahl von Fällen gilt, sondern gezielt einen einzelnen Sachverhalt oder Adressaten erfasst. Das Grundgesetz verbietet ein solches Gesetz nicht generell. Einschränkungen ergeben sich jedoch aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsprinzip und bei Grundrechtseingriffen aus Art. 19 Absatz 1 Satz 1 GG. Danach muss ein grundrechtseinschränkendes Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Grenzen
Entscheidend sind Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip und die Schranken-Schranken. Den Wortlaut enthält das Grundgesetz.
Beispiel
Ein Gesetz, das ausschließlich einem namentlich bestimmten Unternehmen eine Tätigkeit untersagt und dabei ein Grundrecht beschränkt, kann gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen.
FAQ
Ist jedes Maßnahmegesetz unzulässig?
Nein. Ein konkreter Anlass macht ein Gesetz nicht automatisch verfassungswidrig.
Wann greift Art. 19 Absatz 1 GG?
Bei Gesetzen, die ein Grundrecht aufgrund eines Gesetzesvorbehalts einschränken.
Was ist der Zweck?
Der Gesetzgeber soll Grundrechtseingriffe generell und gleichheitsgerecht regeln.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.