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BAföG

BAföG bezeichnet die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie soll Schülern und Studierenden eine ihrer Eignung entsprechende Ausbildung ermöglichen, wenn ihnen die erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Anspruch und Höhe hängen insbesondere von Ausbildungsstätte, persönlicher Förderfähigkeit, Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, eigenem Einkommen und Vermögen sowie regelmäßig dem Einkommen von Eltern oder Ehegatten ab. Studierendenförderung wird typischerweise teilweise als Zuschuss und teilweise als rückzahlbares Staatsdarlehen geleistet.

Förderfähige Ausbildung

Das Gesetz erfasst bestimmte Schulen, Akademien und Hochschulen. Ausbildungswechsel, Fachrichtungswechsel und Überschreiten der Förderungshöchstdauer bedürfen besonderer Gründe oder gesetzlicher Ausnahmen. Bei Studierenden ist ab einem bestimmten Fachsemester regelmäßig ein Leistungsnachweis erforderlich.

Bedürftigkeit

Vom Bedarf werden anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie grundsätzlich Einkommen der Eltern oder des Ehegatten abgezogen. Freibeträge schützen einen Teil der Mittel. Unter besonderen Voraussetzungen wird elternunabhängig gefördert oder Vorausleistung erbracht, wenn Eltern den angerechneten Unterhalt nicht leisten.

Antrag und Rechtsschutz

Förderung wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat, nicht für beliebig frühere Zeiträume gewährt. Der Bescheid enthält Bewilligungszeitraum und Berechnung. Gegen Fehler sind Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage möglich.

Beispiel

Ein Student beginnt im Oktober ein förderfähiges Studium, stellt den Antrag aber erst im Dezember. Selbst bei vollständigen Voraussetzungen erhält er grundsätzlich keine Förderung für Oktober und November.

Häufige Fragen

Ist jedes BAföG zurückzuzahlen?

Nein. Schülerförderung wird regelmäßig als Zuschuss geleistet; Studierendenförderung ist typischerweise gemischt.

Wird das Elternvermögen angerechnet?

Grundsätzlich ist das Einkommen der Eltern relevant, nicht deren Vermögen.

Kann ein Fachwechsel schaden?

Ja. Zeitpunkt und Grund des Wechsels sind für die weitere Förderung entscheidend.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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