Bankrecht

  • Zahlungsdienstleister

    Ein Zahlungsdienstleister ist ein Unternehmen oder Institut, das gewerblich Zahlungsdienste erbringt. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute sowie bestimmte Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Der Anbieter führt beispielsweise Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen aus und verwaltet Zahlungskonten. Für Zulassung, Organisation und Aufsicht gilt das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz; das Vertragsverhältnis zum Nutzer richtet sich vor allem nach den §§ 675c ff….

  • Kreditkarte

    Die Kreditkarte ist ein Zahlungsinstrument, mit dem der Karteninhaber bei Akzeptanzstellen bezahlen oder Bargeld abheben kann. Die Umsätze werden je nach Kartenmodell gesammelt später, unmittelbar oder über einen eingeräumten Kreditrahmen abgerechnet. Rechtlich bestehen Beziehungen zwischen Karteninhaber, Kartenherausgeber, Händler und Zahlungsdienstleistern. Maßgeblich sind Zahlungsdienstevertrag, Kartenbedingungen und §§ 675c ff. BGB, insbesondere zu Autorisierung, Sicherheit und Haftung…

  • Online-Banking

    Online-Banking bezeichnet die elektronische Nutzung von Bankdienstleistungen über Internetseiten oder Apps. Kunden können insbesondere Kontostände abrufen, Überweisungen erteilen, Daueraufträge verwalten und Vertragsinformationen empfangen. Grundlage sind Giro- und Zahlungsdienstevertrag sowie besondere Online-Banking-Bedingungen. Sicherheitsrechtlich wichtig sind starke Kundenauthentifizierung, Schutz personalisierter Zugangsdaten und unverzügliche Sperranzeige. Bei Phishing, manipulierten Zahlungen oder technischen Fehlern bestimmen die §§ 675c ff. BGB…

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    Anlageberatung

    Anlageberatung ist die persönliche Empfehlung eines Finanzinstruments oder einer Kapitalanlage, die sich auf die individuellen Umstände eines Anlegers stützt. Der Berater muss Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft ermitteln und eine geeignete Empfehlung geben. Je nach Anbieter und Produkt gelten Vorschriften des Wertpapierhandels-, Bank-, Gewerbe- und Zivilrechts. Aufklärung, Kosteninformation und nachvollziehbare Dokumentation sollen eine…

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    Darlehensgeber

    Darlehensgeber ist die Vertragspartei, die dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag oder vertretbare Sachen zur Verfügung stellt. Beim Gelddarlehen hat er Anspruch auf Rückzahlung und, soweit vereinbart, auf Zinsen. Darlehensgeber können Banken, Unternehmen oder Privatpersonen sein. Handelt ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, gelten besondere verbraucherschützende Form-, Informations-, Kreditwürdigkeits- und Widerrufsvorschriften. Rechtliche Bedeutung Die Hauptpflicht des Darlehensgebers besteht…

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    Effektiver Jahreszins

    Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits als Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Anders als der Sollzins berücksichtigt er neben Zinsen grundsätzlich weitere preisbestimmende Kosten und den zeitlichen Verlauf von Auszahlung und Rückzahlung. Dadurch sollen Kreditangebote vergleichbar werden. Bei Verbraucherdarlehen gehört der effektive Jahreszins zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Pflichtangaben. Rechtliche Bedeutung Die…

  • Kreditwürdigkeit

    Kreditwürdigkeit bezeichnet die Fähigkeit und voraussichtliche Bereitschaft eines Kreditnehmers, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Sie wird anhand wirtschaftlicher Verhältnisse, Einkommen, laufender Verpflichtungen, Zahlungsverhalten, Sicherheiten und weiterer zulässiger Informationen beurteilt. Bei Verbraucherdarlehen ist der Darlehensgeber gesetzlich zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet. Diese soll unverantwortliche Kreditvergabe und eine voraussichtliche Überforderung des Verbrauchers vermeiden. Rechtliche Bedeutung Bonität umfasst Zahlungsfähigkeit und…

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    Kreditsicherheit

    Eine Kreditsicherheit ist ein Recht oder Vermögenswert, der den Rückzahlungsanspruch eines Kreditgebers zusätzlich absichert. Fällt der Kreditnehmer aus, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen auf die Sicherheit zugreifen. Man unterscheidet Personalsicherheiten wie Bürgschaft oder Garantie und Realsicherheiten wie Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung. Rechtliche Bedeutung Die Sicherheit besteht neben der gesicherten Forderung…

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    Sicherungsübereignung

    Die Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, während der Sicherungsgeber die Sache regelmäßig weiter besitzen und nutzen darf. Sie beruht auf Eigentumsübertragung nach §§ 929, 930 BGB und einer Sicherungsabrede. Typisch ist die Übereignung von Fahrzeugen, Maschinen oder Waren an eine finanzierende Bank. Rechtliche Bedeutung Der Sicherungsnehmer…

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    Sicherungsabtretung

    Die Sicherungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung auf einen Sicherungsnehmer, meist einen Kreditgeber, um eine andere Forderung abzusichern. Sie erfolgt durch Abtretungsvertrag nach § 398 BGB und wird durch eine Sicherungsabrede auf den Sicherungszweck begrenzt. Abgetreten werden können einzelne Forderungen oder hinreichend bestimmbare gegenwärtige und künftige Forderungsbestände, etwa Kundenforderungen eines Unternehmens. Rechtliche Bedeutung Der Sicherungsnehmer…