Bankrecht

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    Dispositionskredit

    Der Dispositionskredit ist die vertraglich eingeräumte Möglichkeit, ein laufendes Verbraucherkonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie zu überziehen. Rechtlich handelt es sich um eine Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB, bei der der Verbraucher Kreditbeträge nach Bedarf abruft und grundsätzlich jederzeit zurückführen kann. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich beanspruchten Betrag an, sind aber häufig variabel und…

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    Besitzkonstitut

    Das Besitzkonstitut ist eine Form der Übereignung beweglicher Sachen ohne körperliche Übergabe. Veräußerer und Erwerber vereinbaren nach § 930 BGB ein Besitzmittlungsverhältnis, durch das der Erwerber mittelbarer Besitzer wird, während der Veräußerer die Sache unmittelbar behält. Es dient besonders der Kreditsicherung, etwa bei der Sicherungsübereignung. Die dingliche Einigung muss hinreichend bestimmt sein; ein gutgläubiger Erwerb…

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    Sicherungsgrundschuld

    Die Sicherungsgrundschuld ist eine Grundschuld, die aufgrund eines Sicherungsvertrags der Absicherung einer Forderung dient. Anders als die Hypothek ist sie rechtlich nicht akzessorisch; Bestand und Höhe des Grundpfandrechts hängen daher nicht automatisch von der Forderung ab. Die Sicherungsabrede bestimmt, wann der Gläubiger verwerten darf und welche Rückgewähransprüche bestehen. § 1192 Absatz 1a BGB schützt den…

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    Eigentümergrundschuld

    Eine Eigentümergrundschuld liegt vor, wenn Grundstückseigentum und Grundschuld derselben Person zustehen. Sie kann von Anfang an als Eigentümergrundschuld bestellt werden oder nachträglich entstehen, etwa wenn bei einer Hypothek die gesicherte Forderung nicht besteht oder erlischt. Das Recht belastet das eigene Grundstück formal weiter und wahrt seinen Rang. Der Eigentümer kann es später übertragen, als Sicherheit…

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    Bankrecht

    Bankrecht umfasst die Rechtsvorschriften über Kreditinstitute, Bankgeschäfte und die Beziehungen zwischen Banken und Kunden. Es verbindet privates Vertragsrecht mit öffentlichem Aufsichtsrecht. Zum privaten Bankrecht gehören etwa Konto-, Zahlungsdienst-, Kredit-, Sicherheiten- und Anlageberatungsrecht. Das öffentliche Bankrecht regelt Zulassung, Beaufsichtigung und Stabilität von Instituten. Wichtige Grundlagen finden sich im BGB, HGB, Kreditwesengesetz und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht. Rechtliche Bedeutung Bankrecht…

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    Kreditvertrag

    Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Häufig handelt es sich rechtlich um einen Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB. Der Kreditnehmer muss den überlassenen Betrag zurückzahlen und regelmäßig Zinsen entrichten. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz, Auszahlungsvoraussetzungen und Sicherheiten werden vertraglich festgelegt. Rechtliche…

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    Verbraucherdarlehen

    Ein Verbraucherdarlehen ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zum Schutz des Verbrauchers besondere Vorgaben zu Schriftform, Pflichtangaben, effektiven Jahreszinsen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerruf und Kündigung. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen und allgemeine Verbraucherdarlehen gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Ausnahmen. Rechtliche Bedeutung Die Schutzvorschriften sollen eine informierte Kreditentscheidung ermöglichen…

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    Darlehensnehmer

    Darlehensnehmer ist die Vertragspartei, die aufgrund eines Darlehensvertrags Geld oder vertretbare Sachen erhält und zur Rückgewähr verpflichtet ist. Beim Gelddarlehen muss er den bereitgestellten Betrag bei Fälligkeit zurückzahlen und die vereinbarten Zinsen entrichten. Ihn treffen außerdem Mitwirkungs-, Informations- und gegebenenfalls Sicherungspflichten. Bei einem Verbraucher gelten ergänzende Schutzregeln, insbesondere zu Pflichtinformationen, Widerruf und Kündigung. Rechtliche Bedeutung…

  • Girokonto

    Das Girokonto ist ein auf laufende Verrechnung angelegtes Zahlungskonto, über das der Kontoinhaber bargeldlose Zahlungen empfangen und veranlassen kann. Es dient insbesondere Überweisungen, Lastschriften, Kartenumsätzen, Daueraufträgen und Bargeldverfügungen. Rechtliche Grundlage ist regelmäßig ein Giro- beziehungsweise Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister. Guthaben, eingeräumte Überziehung, Entgelte, Verfügungsberechtigung und Schutz vor nicht autorisierten Zahlungen richten…

  • Überweisung

    Die Überweisung ist ein Zahlungsdienst, bei dem der Zahler seinen Zahlungsdienstleister anweist, einen bestimmten Geldbetrag dem Konto eines Empfängers gutzuschreiben. Sie setzt einen autorisierten Zahlungsauftrag voraus und wird regelmäßig über Girokonten abgewickelt. Für Ausführungsfristen, Entgelte, Kundenkennungen, Widerruf, Haftung bei Fehlleitung und Erstattung nicht autorisierter Zahlungen gelten die §§ 675c ff. BGB sowie ergänzende europäische Vorschriften,…